Sitzung vom 9. März 2023

Vorentwurf eines Sonderdekrets zur Abänderung des Sonderdekrets vom 20. Januar 2014 zur Gründung des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:  

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Sonderdekrets zur Abänderung des Sonderdekrets vom 20. Januar 2014 zur Gründung des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. 

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:  

Im Zuge der Reform der beruflichen Orientierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen des REK-Projekts „Auf das echte Leben vorbereiten“ hat die Regierung entschieden, dass die Schulen im Rahmen der verpflichtenden beruflichen Orientierung ihrer Schüler fortan nicht mehr durch Kaleido Ostbelgien, sondern durch das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft begleitet werden sollen. 

Im Arbeitsamt war und ist die Berufswahlorientierung ab der Sekundarschule und die berufliche Orientierung für alle Jugendlichen und Erwachsenen strukturell verortet. Das Arbeitsamt hat die Angebote gesammelt, strukturiert und digital aufbereitet und präsentiert (Berufsbilder, externe Angebote etc.). Die Infrastruktur, Erfahrung und Vorarbeit für die meisten Zielgruppen besteht daher bereits beim ADG und Angebote der beruflichen Orientierung wurden bereits mit externen Partnern gestaltet.  

Aufgrund von Kaleidos dekretalem Auftrag fokussierten sich dessen Angebote in der beruflichen Orientierung auf die jüngere Untergruppe der Primar- und Sekundarschüler. 

Es lag daher also nahe, bei einer thematischen Zusammenlegung das Thema der beruflichen Orientierung beim größeren Partner anzusiedeln. Daher geht die Zuständigkeit für die berufliche Orientierung der Primarschüler an das Arbeitsamt über inklusive des Auftrags der Erstellung eines weitergefassten Konzepts. 

Das führt dazu, dass bei Kaleido Potential frei wird, um ihre Kernkompetenz, nämlich die psychosoziale Begleitung von Kindern und Jugendlichen, zu erweitern.   

Das bisherige Angebot von Kaleido Ostbelgien wird in der Übergangszeit für die Primarschulen bis zum Ende des Schuljahres 2022-2023 aufrechterhalten. Das ADG übernimmt bereits ab dem Schuljahr 2022-2023 für die Sekundarschulen vollumfänglich die Arbeit und dann ab dem Schuljahr 2023-24 für alle Primar- und Sekundarschulen die koordinierende Funktion. 

Der Verwaltungsrat des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen setzt sich unter anderem aus Vertretern der Gründerpartner zusammen, zu denen auch die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) Freies PMS-Zentrum gehört. Die Generalversammlung der VoG Freies PMS-Zentrum beschloss am 26. April 2018, die VoG zwecks Auflösung in Liquidation zu versetzen, weil keine Tätigkeit mehr ausgeübt wurde und die Vereinigung somit keine Daseinsberechtigung mehr hatte. Die Liquidation wurde am 21. Dezember 2018 abgeschlossen. Da die VoG seither nicht mehr existiert und daher keinen Vertreter mehr in den Verwaltungsrat entsendet, schlägt die Regierung vor, die im Sonderdekret vorgesehene Vertretung der VoG Freies PMS-Zentrum im Verwaltungsrat von Kaleido Ostbelgien zu streichen. 

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten:  

Liegen vor: 

  • das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 11. Januar 2023, 
  • das Gutachten des Finanzinspektors vom 13. Januar 2023, 
  • das Einverständnis des Ministerpräsidenten vom 13. Januar 2023 in seiner Funktion als Haushaltsministers.  

5. Rechtsgrundlage: 

Artikel 130 der Verfassung