Sitzung vom 2. März 2023

Projekt Nr. 5145 – Gemeinde Burg-Reuland – Paul-Gerardy-Grundschule: Sanierung der Kanalisation und der Kläranlage - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens „Gemeinde Burg-Reuland – GS Paul-Gerardy – Sanierung Kanalisation und Kläranlage“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Es bestehen seit Monaten erhebliche Probleme durch Geruchsbelästigung im Bereich des Kindergartens der Paul-Gerardy-Grundschule. Der technische Dienst der Gemeinde Burg-Reuland konnte bei einer ersten Überprüfung feststellen, dass das Klärsystem der Grundschule überaltert ist, nicht mehr einwandfrei funktioniert und daher dringend ersetzt werden sollte. 

Aus diesem Grund wurde die Expertise eines Bauunternehmens hinzugezogen, das nach Überprüfung der Kanalisation feststellen musste, dass Teile der Kanalisation im Bereich des Kindergartens schadhaft und abgesackt sind, so dass die Abwässer des Kindergartens durch Rückstau nicht mehr in die Kläranlage gelangen. Um dem Rückstau der Abwässer entgegenzuwirken, muss die Situation wöchentlich überprüft werden. Die Abwässer müssen regelmäßig durch den Technischen Dienst der Gemeinde Burg-Reuland mit erheblichem Aufwand abgepumpt werden. 

Um diese nicht tragbare Situation zu beheben, hat die Gemeinde mit Unterstützung des zu Rate gezogenen Bauunternehmens ein Lastenheft für die Ausführung dieses Bauauftrags erstellt, der möglichst ohne weitere Verzögerungen realisiert werden sollte. Bei dem gewählten Ausschreibungsverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung, da der ermittelte Auftragswert laut Kostenschätzung bei rund 80.000,00€ liegt.

Im Rahmen dieser Ausschreibung unterbreitete die Firma Gillessen Frères SPRL der Gemeinde Burg-Reuland ein entsprechendes Angebot am 27. Januar 2023. Die Maßnahmen der Sanierung beinhalten das Ersetzen der Kläranlage, sowie die vollständige Erneuerung der bestehenden Kanalisation im Schulhofgelände des Kindergartengebäudes. Die Kosten für diese Maßnahmen (Position 100 und 101) belaufen sich laut dem Angebot vom 27. Januar 2023 auf 80.620,76 € (zzgl. 6% MwSt.).

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde aus den folgenden Gründen beantragt: Vermeidung von schwerwiegenderen androhenden Beschädigungen an der Infrastruktur, sowie Gewährleistung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Schüler und Lehrpersonen.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten auf 85.458,01 € (inkl. MwSt. und allgemeine Unkosten), der voraussichtliche Zuschuss beträgt 68.366,40 €.  Die Auftragsvergabe erfolgte am 9. Februar 2023.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 07 - ZW 63.23
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung im offiziellen subventionierten Unterrichtswesen)
Projektkosten: 85.459,00 €
Voraussichtlicher Zuschuss: 68.367,00 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung