Sitzung vom 2. März 2023

Genehmigung von Projektanträgen der Gemeinden zum Erhalt eines Zuschusses für Pilotprojekte im Rahmen des dritten Projektaufrufs (2023_1) zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt fünf Anträge, die im Rahmen des dritten Projektaufrufs (2023_1) für Pilotprojekte der Gemeinden zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans eingereicht wurden, und stellt dafür folgende Zuschüsse zur Verfügung:  

Projekt 

Projekt-träger 

Projekt-laufzeit 

Bewilligter Zuschuss 

2023 

2024 

2025 

Total 

Elektronische Erfassung der Energiedaten der öffentlichen Gebäude der Gemeinde AMEL vor dem Hintergrund eines rationelleren Einsatzes der Energie 

Gemeinde Amel 

01.09.2023  

31.08.2025    

60.016,00 € 

629,20 € 

629,20 € 

61.274,40 € 

Energiemonitoring 

Gemeinde Eupen 

01.03.2023  

31.08.2024  

40.000,00 € 

0,00 € 

0,00 € 

40.000,00 € 

Abwasserwärmenutzung 

Gemeinde Eupen 

  01.03.2023  

     - 

  31.08.2024 

30.000,00 € 

0,00 € 

0,00 € 

30.000,00 € 

Erstellen einer Studie für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Gemeinde Lontzen und Ausarbeitung eines Lastenheftes 

Gemeinde Lontzen 

01.02.2023  

31.01.2024  

30.000,00 € 

0,00 € 

0,00 € 

30.000,00 € 

Errichtung von Fahrradbügeln sowie überdachter Fahrradunterstellplätze an verschiedenen Standorten in der Gemeinde 

Gemeinde Raeren 

01.01.2023 

31.12.2023 

24.000,00 € 

0,00 € 

0,00 € 

24.000,00 € 

Total 

 

 

184.016,00 € 

629,20 € 

629,20 € 

185.274,40 € 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, und der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, sind jeder für seinen Teil mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

2.1. Kontext

Am 1. Januar 2022 ist der Erlass der Regierung zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans in Kraft getreten.

Nach Artikel 11 des Erlasses reichen die Gemeinden bis zum 1. Januar bzw. 1. Juni eines jeden Jahres ihre Zuschussanträge anhand eines entsprechenden Formulars bei der Verwaltung ein.

Im Rahmen der beiden Projektaufrufe 2022 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 20 Pilotprojekte der Gemeinden genehmigt.

Am 1. Januar 2023 lagen fünf Anträge vor, die im Rahmen des dritten Projektaufrufs (2023_1) eingereicht wurden. Bis zum 16. Januar hat die Verwaltung alle Anträge im Hinblick auf Vollständigkeit und Zuschussfähigkeit geprüft und anhand des vorgesehenen Punktesystems bewertet (siehe Anlage „Übersicht der Projektanträge des dritten Projektaufrufs 2023_1“).

Am 2. Februar 2023 hat ein Auswahlkomitee mit Experten aus den Kabinetten und der Verwaltung getagt, um basierend auf der Vorprüfung der Verwaltung die eingereichten Anträge inhaltlich zu bewerten. Eine Empfehlung an die Regierung zur Genehmigung der Anträge wurde formuliert (siehe Anlage „Protokoll des Auswahlkomitees“).

2.2. Projektüberblick 

Die Gemeinde Eupen hat zwei Anträge eingereicht und die Gemeinden Amel, Lontzen und Raeren jeweils einen. Das Auswahlkomitee hat zu allen fünf Projektanträgen eine Empfehlung zur Genehmigung an die Regierung ausgesprochen. Denn sie entsprechen den Zielen des integrierten Energie- und Klimaplans, die CO2-Emissionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu senken oder Maßnahmen für Klimaschutz- und Klimaanpassung einzuführen. Eine Übersicht der Anträge, die jeweils eine Projektbeschreibung, eine Bewertung anhand des Punktsystems und die beantragten Zuschüsse pro Zuweisung enthält, ist beigefügt (siehe Anlage „Übersicht der Projektanträge des dritten Projektaufrufs 2023_1“).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Unterstützung der Projekte ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:

Zuweisung 

Bewilligter Zuschuss 

2023 

2024 

2025 

Total 

Personal- und Funktionskosten  

60.000,00 € 

0,00 € 

0,00 € 

60.000,00 € 

Die Bezuschussung der Personal- und Funktionskosten erfolgt über OB 50 PR 21 ZW 43.22 

Ausrüstungskosten  

124.016,00 € 

629,20 € 

629,20 € 

125.274,40 € 

Die Finanzierung der Ausrüstungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.22 

Ausstattungskosten  

0,00 € 

0,00 € 

0,00 € 

0,00 € 

Die Finanzierung der Ausstattungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.23 

Total 

184.016,00 € 

629,20 € 

629,20 € 

185.274,40 € 

Eine detaillierte Übersicht der bewilligten Zuschüsse ist in der Anlage „Zuschusstabelle Pilotprojekte Projektaufruf 2023_1“ beigefügt.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Februar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Erlass der Regierung zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans vom 7. April 2022 (4117/EX/IX/B/I)