Sitzung vom 14. Februar 2023

Erlass der Regierung zur Bestellung des Präsidenten der Deutschsprachigen Rotkreuzgemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung des Präsidenten der Deutschsprachigen Rotkreuzgemeinschaft. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Per Erlass vom 20. Juni 2018 hat die Regierung den Satzungen des Belgischen Roten Kreuzes zugestimmt. Gemäß Artikel 23 der Satzungen vom 24. März 2018 wird der Präsident der Deutschsprachigen Rotkreuzgemeinschaft von der Gemeinschaftsversammlung gewählt und nach Zustimmung durch den Nationalrat mittels Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Präsident bestimmt.

Auf seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 hat der Nationale Rat des Belgischen Roten Kreuzes der Bestellung von Herr Kurt Hoffmann als Präsident der Deutschsprachigen Rotkreuzgemeinschaft zugestimmt.

Der geschäftsführende Direktor des Belgischen Roten Kreuzes bittet nun die Regierung in seinem Schreiben vom 20. Dezember 2022 darum, einen entsprechenden Erlass zu verabschieden. 

Herr Hoffmann tritt somit die erste Mandatsdauer an. Er wird diese Funktion bis zum Tag der Wahl eines neuen Präsidenten ausüben. Zu diesem Zeitpunkt wird mit dem Erlass zur Bestellung eines neuen Präsidenten vorliegender Erlass aufgehoben. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs lokale Behörden und Kanzlei vom 2. Februar 2023 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 30. März 1891 zur Zuerkennung der Rechtspersönlichkeit an das Belgische Rote Kreuz, Artikel 5; 
  • Erlass der Regierung vom 20. Juni 2018 zur Billigung der am 24. März 2018 verabschiedeten neuen Satzungen des Belgischen Roten Kreuzes.