Sitzung vom 14. Februar 2023

Erlass der Regierung über die Errichtung, Erweiterung und Gestaltung der Friedhöfe und der Urnenfriedhöfe

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass über die Errichtung, Erweiterung und Gestaltung der Friedhöfe und der Urnenfriedhöfe.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Gemeinde Amel fasste am 18. Mai 2021 einen Prinzipbeschluss zur Einrichtung eines Bestattungswaldes auf dem Gebiet der Gemeinde Amel. In einem solchen Wald werden biologisch abbaubare Urnen in die Erde eingelassen oder die Asche von Verstorbenen wird verstreut. In der Präambel des Beschlusses wird ausdrücklich vermerkt, dass dies nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar war. Durch das Programmdekret vom 15. Dezember 2021 erfolgten einige Anpassungen des Dekretes vom 14. Februar 2011 über Bestattungen und Grabstätten, so dass die Einrichtung eines Urnenfriedhofs ermöglicht wird.  

Im vorliegenden Erlassvorentwurf werden die Bedingungen erläutert, unter denen ein Friedhof oder Urnenfriedhof errichtet, erweitert oder gestaltet werden kann: 

Antrag bei der Regierung einzureichen mit Weiterleitung zur Begutachtung an den Fachbereich Raumordnung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.  

Auf Grund des Gutachtens des Staatsrates wird der Erlass dahingehend angepasst, dass der Antrag an die Regierung der Wallonischen Region übermittelt wird, um die Möglichkeit zur Begutachtung einzuräumen. Wenn nach Ablauf von 90 Tagen nach Erhalt des Antrages keine Entscheidung getroffen wird, gilt der Antrag als abgelehnt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten Nr. 72.552/4 des Staatsrates vom 14. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 14. Februar 2011 über Bestattungen und Grabstätten, Artikel 4 §1 Absatz 5