Sitzung vom 9. Februar 2023

Erteilung von Vollmachten für die außerordentliche Generalversammlung der PROMA AG am 10. Februar 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung erteilt Herrn Dr. Stephan Förster sowie der Ostbelgieninvest (vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Margit Veithen) die Vollmachten und alle erforderlichen Befugnisse, die Gemeinschaft auf der außerordentlichen Generalversammlung der PROMA AG am 10. Februar 2023 zu vertreten.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Eigentümerin von 25.464 Aktien der PROMA AG. Sie hält somit 85,71 % der Anteile.

Die außerordentliche Generalversammlung wird am 10. Februar 2023 online, um 15:00 Uhr abgehalten mittels folgender Tagesordnung:

  1. Ratifizierung des Datums, der Uhrzeit und des Ortes der Generalversammlung  
  2. Rücktritt und Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrates 
  3. Verschiedenes 

Herr Dr. Stephan Förster wird als Vorsitzender des Verwaltungsrates entlastet und durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, die als ständigen Vertreter Herrn Dr. Stephan Förster ernennt, ersetzt. Ebenfalls wird er die Rolle des geschäftsführenden Verwalters einnehmen. 

Die Regierung erteilt anhand beiliegender Erklärungen den oben genannten Personen Vollmacht, sie auf der ordentlichen Generalversammlung zu vertreten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Errichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft.