Sitzung vom 9. Februar 2023

Erlass der Regierung zur Auszahlung einer Sonderdotation an die Stadt Eupen zur Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der Stadt Eupen eine Sonderdotation in Höhe von 500.000 € für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 15. Dezember 2008, abgeändert durch Artikel 117 des Programmdekret vom 15. Dezember 2021, sieht in Artikel 11, §2.2 vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft der Stadt Eupen eine Sonderdotation zur Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 ausbezahlt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 500.000 € werden angerechnet auf die Kredite, die im OB 20 – PR 14 – ZW 43.25, Sonderdotation Flutkatastrophe, des Haushaltes 2023 eingetragen sind.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 31. Januar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023. 
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.