Sitzung vom 9. Februar 2023

Erlass der Regierung zur dritten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2022

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die dritte Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2022.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen: 

Eine dritte Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen, um Mittel optimal einsetzen zu können. Der im Rahmen der zweiten Haushaltsanpassung 2022 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von –121.137.000 Euro für das Ministerium bleibt durch die vorliegende dritte Neuverteilung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 
  • Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022 
  • Dekret vom 20. Juni 2022 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022 
  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur zweiten Anpassung des Dekrets vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022