Sitzung vom 2. Februar 2023

Anpassung der Arbeitsordnung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung die Anpassung der Arbeitsordnung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Durch die Einführung der strukturellen Heimarbeit in die personalrechtlichen Bestimmungen des Ministeriums und der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergibt sich der Bedarf, in der Arbeitsordnung eine detaillierte Regelung zum Umgang mit Heimarbeit in der Behörde vorzusehen. 

Der Vorschlag entspricht der Regelung, die die Regierung am 27. September 2022 bereits für das Ministerium beschlossen hatte.

Ebenfalls angepasst wird die Regelung zu den Essensgutscheinen: Die DSL erhält, wie mit den Gewerkschaften vereinbart, die gleiche Regelung zu den Essensgutscheinen wie das Ministerium. Die Veränderung zur bisherigen Regelung betrifft die Anhebung des Gutscheinwerts für die Stufen III und IV sowie eine Reduzierung der Eigenbeteiligung der Mitarbeiter.

Am 6. Dezember 2022 wurde der Vorschlag zur Anpassung der Anhänge der Arbeitsordnung mit den Gewerkschaften konzertiert.

Bereits in der Sitzung wurde entschieden, die allgemeinen Erläuterungen zum Bereitschaftsdienst, die ebenfalls vorgesehen waren, nicht aufzunehmen und im Jahr 2023 dieses Thema ausführlich auszuarbeiten und zu konzertieren.

In allen anderen Punkten wurde Einvernehmen erzielt. Somit werden die Anpassungen in den Bereichen Heimarbeit und Essengutscheinen in die Arbeitsordnung aufgenommen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Einführung der strukturellen Heimarbeit ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von rund 33.600 Euro.  

Aus der Vereinheitlichung der Berechnung der Anzahl Essensgutscheine pro Personalmitglied sowie der Eigenbeteiligung pro Personalmitglied und der Beteiligung der Behörden ergeben sich jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 6.200 Euro. 

4. Gutachten: 

  • Das Protokoll des Sektorenausschusses S13-2022 liegt vor. 
  • Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Gesetz vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen