Sitzung vom 2. Februar 2023

Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2023 und 2024

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung nimmt das Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2023 und 2024 zur Kenntnis.

Die Minister werden mit der Durchführung der Zusammenarbeit in ihren jeweiligen Ressorts beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Das Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2023 und 2024 basiert auf einer Sitzung des Arbeitsausschusses‘ für die Zusammenarbeit, der am 22. September 2022 in Eupen tagte, sowie auf den darauffolgenden individuellen Absprachen zwischen den jeweiligen Ressorts.

Im Laufe des Jahres 2023 ist eine weitere Sitzung des Arbeitsausschusses‘ vorgesehen, bei der die Zusammenarbeit evaluiert und ggf. weitere Kooperationsbereiche eruiert werden. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Erneuerte Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 6. Mai 2022.