Sitzung vom 26. Januar 2023

Erlass zur Abänderung des Erlasses vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Arbeitskreis für Leiharbeitsvermittlung vom 2. Mai 2022 wurde gebeten, zukünftig ebenfalls den Wohnort der Leiharbeitnehmer abzufragen. Hierzu wird das alte Tätigkeitsberichtsformular, das mit dem Erlass vom 24. Oktober 2013 festgelegt wurde, aufgehoben und der Ausführungserlass mit den fehlenden Informationen vervollständigt. Folgende Informationen sollen zukünftig zusätzlich abgefragt werden:

  • Der Wohnort der Arbeitnehmer; 
  • Der Arbeitsort der Arbeitnehmer. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Der Staatsrat stellte in einem Schreiben vom 19. Januar 2023 fest, dass der Begutachtungsantrag am 20. Dezember 2022 unter Nummer 72.787/4 eingetragen wurde, jedoch am 19. Januar 2023 von der Liste gestrichen wurde. 

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler, Artikel 12 §3;