Sitzung vom 19. Januar 2023

Zusammensetzung, Funktionsweise und Auftrag des Begleitausschusses zur Gründung einer paragemeinschaftlichen Einrichtung für Förderpädagogik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Zusammensetzung, die Funktionsweise und den Auftrag des Begleitausschusses zur Gründung einer paragemeinschaftlichen Einrichtung für Förderpädagogik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die am 21. Dezember 2021 von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Bischöfliche Schulen unterzeichnete Absichtserklärung sieht die Gründung einer paragemeinschaftlichen Einrichtung für Förderpädagogik vor. 

Die Entscheidungen zur Gründung der Einrichtung werden von der Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung getroffen. 

Die Gründerpartner sowie die Schulen, die in der neuen Einrichtungen aufgehen werden - das Zentrum für Förderpädagogik sowie die Pater-Damian-Förderschule -werden den dekretalen Gründungsprozess begleiten. 

Aus diesem Grund wird ab Januar 2023 ein Begleitausschuss eingerichtet, der sich wie folgt zusammensetzt:  

  • Ministerpräsident  
  • Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung 
  • Projektleiterin 
  • zwei Projektmitarbeiter des Ministeriums 
  • Beraterin des Kabinetts der Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung   
  • drei Vertreter der VoG Bischöfliche Schulen bzw. der Pater-Damian-Förderschule 
  • zwei Vertreter des Zentrums für Förderpädagogik 
  • GUW-Koordinatorin 

Den Vorsitz des Begleitausschusses hat der Ministerpräsident inne. 

Die Sitzungen des Begleitausschusses finden in der Regel monatlich bzw. je nach Bedarf statt. 

Es wird ein Ergebnisprotokoll erstellt, das den Teilnehmern zugestellt wird.

Ziel des Begleitausschusses ist es, die Vertreter der Gründerpartner und der Gründereinrichtungen über den Projektstand zu informieren und mit ihnen gemeinsam Entscheidungen vorzubereiten. Mit welchen Themen bzw. Fragen der Begleitausschuss befasst wird, entscheidet die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung. Gleichsam bietet der Begleitausschuss den Gründerpartnern und Gründereinrichtungen die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen und über Entwicklungen zu berichten.

Der Begleitausschuss erhält Informationen über die Projektorganisation und den Projektstand durch die Projektleiterin.

Die Mitglieder des Begleitausschusses werden durch die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung damit beauftragt:  

  • Vorschläge zu kommentieren 
  • Vorschläge zu diskutieren 
  • Vorschläge auszuarbeiten  

und damit Entscheidungen zur Gründung der Einrichtung vorzubereiten.

Die Mitglieder des Begleitausschusses tragen dafür Sorge, dass sie in ihrer Einrichtung über den aktuellen Projektverlauf berichten und zu Vorschlägen bzw. Fragen den Standpunkt ihrer Einrichtung einholen und im Begleitausschuss darlegen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft