Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in dritter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch das Dekret vom 26. Juni 2006 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2006 wurde das Dienstrecht im Unterrichtswesen reformiert und es erfolgte eine weitestgehende inhaltliche Vereinheitlichung der verschiedenen Dienstrechte, die vorsehen, dass das Muster der Beurteilung- bzw. Bewertungsberichte der Personalmitglieder von der Regierung festgelegt wird. Daher gibt es ein und dasselbe Muster für die zeitweiligen und definitiven Personalmitglieder für das gesamte Unterrichtswesen und dies unabhängig vom Träger.

Der Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht macht Angaben zum ausgeübten Amt, zu den Fähigkeiten und Leistungen sowie zum Einsatz des Personalmitglieds für die Unterrichtseinrichtung. Es wird geprüft, inwieweit das Personalmitglied den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die auferlegten Pflichten erfüllt. Der Bericht schließt mit dem Vermerk „sehr gut“, dem Vermerk „gut“, dem Vermerk „ausreichend“, dem Vermerk „mangelhaft“ oder dem Vermerk „ungenügend“. 

Durch das Dekret vom 27. Juni 2022 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2022 wurde das Amt des Fördergrundschulassistenten eingeführt und der diesem Amt entsprechende Auftrag festgelegt.

Durch vorliegenden Erlass wird nun das Muster zur Beurteilung und Bewertung des Fördergrundschulassistenten im Erlass der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen definiert. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Liegen vor:  

  • das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 30. Juni 2022 
  • das Protokoll Nr. S10/2022 OSUW5/2022 der Verhandlungsergebnisse der gemeinsamen Sitzung des Sektorenausschusses XIX und des Unterausschusses der Lokal- und Provinzialbehörden Deutschsprachige Gemeinschaft vom  
  • 20. September 2022  
  • das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. Oktober 2022  
  • das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsminister vom 11. Oktober 2022 
  • das Gutachten des Staatsrats wurde in einer 30-Tage-Frist am 24. November 2022 beantragt. Es wurde innerhalb der besagten Frist kein Gutachten erstellt. Der eingereichte Begutachtungsantrag wurde am 27. Dezember 2022 von der Liste gestrichen.  

5. Rechtsgrundlage:  

  • Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens 
  • Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums 
  • Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren