Sitzung vom 19. Januar 2023
AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung - Antrag der VoG Behindertenstätten Kelmis und Umgebung (P0122)
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt der VoG Behindertenstätten Kelmis und Umgebung für die Laufzeit vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2024 eine teilzeitige projektgebundene (0,66 VZÄ) AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.
Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die VoG Behindertenstätten Kelmis und Umgebung hat am 23. Dezember 2022 einen vollständigen Antrag auf eine projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.
Der Arbeitnehmer soll als Raumpflegekraft im Rahmen einer projektgebundenen AktiF-Stelle eingestellt werden.
Der Fachbereich Beschäftigung erachtet den Antrag nach Begutachtung als unterstützungswürdig und empfiehlt die Genehmigung der Stelle.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Genehmigung der Stelle wird in 2023 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit 14.190 € belasten.
In den Folgejahren wird diese Beschäftigungen jährlich jeweils mit maximal 17.028 € bezuschusst unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen.
4. Gutachten:
Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 10. Januar 2023 vor.
Es wurde ein Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;
- Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.