Sitzung vom 19. Januar 2023

Beirat für Seniorenunterstützung: Tätigkeitsbericht 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Tätigkeitsbericht 2022 des Beirats für Seniorenunterstützung.   

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird beauftragt, den Tätigkeitsbericht im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen: 

Mit dem Dekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege vom 13. Dezember 2018 wurde der Beirat für die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren sowie für die häusliche Hilfe neu strukturiert und ein neuer Beirat („Beirat für Seniorenunterstützung“) wurde am 1. September 2019 eingesetzt.

Laut Art. 74 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 muss der Beirat zum Ende eines jeden Kalenderjahres einen Bericht über seine Tätigkeiten im abgelaufenen Jahr verfassen und diesen der Regierung und dem Parlament übermitteln.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit einem Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege