Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch Artikel 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben wird die rechtliche Grundlage geschaffen, bei der Dienststelle ein beratendes Fachgremium einzusetzen.

Das beratende Fachgremium ist unabhängig und pluridisziplinär besetzt und gemäß den in Artikel 29 des Dekrets beschriebenen Aufgaben beratend und gutachterlich tätig. Seine Arbeiten nimmt das Gremium unter Berücksichtigung des ganzheitlichen Ansatzes wahr.

Das beratende Fachgremium wurde durch den Erlass der Regierung vom 21. Februar 2017 zur Bestellung der Mitglieder des beratenden Fachgremiums für die Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben eingesetzt. 

Es steht nun erneut eine Abänderung an:

In seiner Sitzung vom 21. Oktober 2022 hat der Verwaltungsrat der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben vorgeschlagen Frau Monique Lambertz als Vertreterin der Dienstleiterkonferenz KJE in das Fachgremium zu entsenden. Frau Monique Lambertz ersetzt Frau Chantal Havenith, die von ihrem Mandat zurückgetreten ist. 

Das Mandat beginnt nach Verabschiedung des vorliegenden Erlasses.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen, die mit der Vervollständigung des beratenden Fachgremiums in Ausführung von Artikel 28 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben einhergehen, sind in der Haushaltsplanung der DSL berücksichtigt und werden im Rahmen der Dotation abgedeckt.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei 9. Januar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 28, Absatz 1. 
  • Aufgrund des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011