Sitzung vom 19. Januar 2023

Justizhaus Tätigkeitsbericht 2021

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Tätigkeitsbericht 2021 des Fachbereichs Justizhaus.   

Der Vize-Ministerpräsident und Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird beauftragt, den Tätigkeitsbericht im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen: 

Der Tätigkeitsbericht 2021 schildert traditionell einerseits die Arbeit des Fachbereichs Justizhaus auf operationeller Ebene, welche statistisch verdeutlicht wird, und andererseits die auf struktureller Ebene durchgeführten Entwicklungen.

Für das Jahr 2021 wurde der Fokus auf drei Themen gelegt. 

Ende des Jahres 2021 wurde im Ministerium die Möglichkeit geschaffen, innerhalb der Fachbereiche Referate zu gründen. Das Organigramm des Fachbereichs Justizhaus wurde aufgrund der Gründung von fünf Referaten überarbeitet, um somit eine optimale Dienstleistung zu bieten.  

Im Laufe des Jahres 2021 musste das Justizhaus sich fortwährend mit dem Gesetz vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte beschäftigen. Das Inkrafttreten der Artikel, die unter anderem die Entscheidung über die Vergabe einer Fußfessel im Falle einer Haftstrafe bis zu 3 Jahren einem Strafvollstreckungsrichter übergeben, wurde wiederum mehrmals vertagt. Nichts destotrotz wurde die Verschriftung eines Dekrets über die elektronische Überwachung im Rahmen der Strafvollstreckung erstellt. 

Um den Aufgabenbereich in Zivilangelegenheiten hervorzuheben, wurde ein Erfahrungsbericht eines Mitarbeiters eingefügt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage:  

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