Sitzung vom 19. Januar 2023

Psychiatrisches Pflegewohnheim Jahreszuschuss 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Die Regierung gewährt der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim, Zum Walkerstal 15 in 4750 Bütgenbach einen Zuschuss in Höhe von 1.436.700,78 EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Psychiatrische Pflegewohnheim (PPH) ist mit der allgemeinen multidisziplinären psychosozialen Betreuung und Pflege von Erwachsenen mit stabilisierter chronisch psychiatrischer Erkrankung beauftragt.

Das PPH bietet für Erwachsene eine Pflege und Wohnbetreuung an, bestehend aus psychologischen, sozialen, tagesstrukturierenden und medizinischen Angeboten. 

Ziel der Betreuung ist es, entsprechend der Möglichkeiten und Fähigkeiten eines jeden Bewohners, größtmögliche Autonomie zu fördern und die weitere Stabilisierung des Krankheitsbildes zu begünstigen.

Für 2023 hat die Regierung auf Grund der steigenden Inflation und den damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Wohn- und Pflegezentren für Senioren sowie für das Psychiatrische Pflegewohnheim eine Erhöhung der Zuschüsse um 5,25% vorgesehen. Die Tagespauschalen wurden alle um diesen Prozentsatz erhöht. 

Der personalbezogene Zuschuss wird laut geltender Gesetzgebung, die mit der 6. Staatsreform übernommen wurde, kontinuierlich indexiert. Dementsprechend wurde die Erhöhung von 5,25% auf diesen Betrag nicht zusätzlich angewandt.

Laut vorliegendem Vertrag wird der Vivias Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim für das Jahr 2023 ein Zuschuss von 1.436.700,78 EUR gewährt, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • Bewohnerbezogener Zuschuss:  1.403.697,27 EUR für den Tagespreis  (Zuschuss 2022: 1.333.679,12 EUR + 5,25%) 
  • Psychosoziale Unterstützung für das Personal: 2.351,49 EUR (Zuschuss 2022: 2.234,19 EUR + 5,25%)  
  • Personalbezogener Zuschuss: 30.652,02 EUR für das Karriereende (Zuschuss 2022) 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:               50.16
Finanzposition:          45.53

Zuschuss:       1.436.700,78 EUR

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. Januar 2023 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Dekret vom 4. Juni 2007 über die psychiatrischen Pflegewohnheime; 
  • Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind; 
  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime; 
  • Vertrag 2023 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias – Interkommunale Eifel für das Psychiatrische Pflegewohnheim