Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass zur Festlegung der Sozialhilfedotation der neun Öffentlichen Sozialhilfezentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt den neun Öffentlichen Sozialhilfezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Sozialhilfedotation in Höhe von 3.004.681,80 € für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffent-lichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft legt die Kriterien zur Verteilung unter den neun ÖSHZ fest. Diese Kriterien finden auf die Verteilung der Sozialhilfedotation für das Jahr 2023 Anwendung. 

Die Sozialhilfedotation wird in Anwendung der Artikel 14 und 15 dieses Dekretes gemäß folgenden Kriterien zwischen den Öffentlichen Sozialhilfezentren verteilt: 

  • fünf Prozent zu gleichen Teilen (Basisdotation); 
  • sieben Prozent im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner, die als negative Kreditnehmer registriert sind; 
  • acht Prozent im Verhältnis zur Anzahl Empfänger der gleichgestellten Sozialhilfe;  
  • zehn Prozent im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner, deren Alter über der durchschnittlichen Lebenserwartung der belgischen Bevölkerung liegt; 
  • zwölf Prozent im Verhältnis zur Anzahl Notaufnahmewohnungen auf dem Gemeindegebiet; 
  • zwanzig Prozent im Verhältnis zur Anzahl anerkannter Altenheimbetten und anerkannter Alten- und Pflegeheimbetten in Einrichtungen, deren Defizit ganz oder teilweise durch das Öffentliche Sozialhilfezentrum oder die Gemeinde getragen wird; 
  • achtunddreißig Prozent im Verhältnis zur Anzahl Einwohner, die Eingliederungseinkommen erhalten. 

Für die verwendeten Messgrößen gelten die Durchschnittszahlen der letzten sechs Jahre.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Eine Gesamtsumme in Höhe von 3.004.681,80 EUR wird für die Sozialhilfedotation an die neun ÖSHZ der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. 

Die Mittel werden wie folgt verteilt:  

 

Gesamtanteil der Sozialhilfedotation 2023 

Monatliche 
Zahlungen 

Jan. – Nov. 2023 

Zahlung 

Dezember 2023 

Amel 

142.165,30 EUR 

11.848,00 EUR 

11.837,30EUR 

Büllingen 

146.275,44 EUR 

12.190,00 EUR 

12.185,44 EUR 

Burg-Reuland 

106.786,26 EUR 

8.899,00 EUR 

8.897,26 EUR 

Bütgenbach 

149.812,76 EUR 

12.485,00 EUR 

12.477,76 EUR 

St.Vith 

320.136,64 EUR 

26.679,00 EUR 

26.667,64 EUR 

Eupen 

1.288.966,06 EUR 

107.414,00 EUR 

107.412,06 EUR 

Kelmis 

515.252,40 EUR 

42.938,00 EUR 

42.934,40 EUR 

Lontzen 

105.709,86 EUR 

8.810,00 EUR 

8.799,86 EUR 

Raeren 

229.577,08 EUR 

19.132,00 EUR 

19.125,08 EUR 

Total 

3.004.681,80 EUR 

2.754.345,00 EUR 

250.336,80 EUR 

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2023 OB 50, Pr. 15, Zw. 43.21.

4. Gutachten:  

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1; zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 10. Dezember 2020; 
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 14 und 15.