Sitzung vom 19. Januar 2023

Bestellung eines Vertreters in den beratenden Ausschuss für Bioethik

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bestellt als Ersatzvertreterin der Regierung mit beratender Stimme Frau Sarah Paquet, Referatsleiterin für Gesundheit des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den beratenden Ausschuss für Bioethik.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Die Aufgaben des beratenden Ausschusses sind in Artikel 1 des Kooperations-abkommens vom 15. Januar 1993 beschrieben. 

In der Hauptsache geht um die ethische, soziale und juristische Begutachtung von Fragen rund um Schutz und Erhalt der Natur, wissenschaftliche Recherche und die Probleme, die der wissenschaftliche Fortschritt in den Bereichen Biologie, Medizin und Gesundheit mit sich bringt. 

Begutachtet werden beispielsweise Fragen rund um die Verweigerung von Behandlung durch Patienten in gefährdenden Situationen, Fixierung von Senioren, künstlicher Befruchtung in bestimmten Situationen, Leihmütter. Das Komitee setzt sich aus Vertretern der Bereiche Medizin, Rechte, Philosophie, usw. zusammen, so dass eine Betrachtung der bearbeiteten Frage aus vielen Blickwinkeln gesichert ist.

Die Bezeichnung der in der o.e. Beschlussfassung genannten Personen erfolgt auf Anfrage des Föderalstaates und in Anwendung von Artikel 2, 2. des Kooperationsabkommens vom 15. Januar 1993.

Die Regierung muss zum einen effektive Mitglieder des Ausschusses bestellen, die stimmberechtigt sind und die Sitzungen inhaltlich mitgestalten;

Zum anderen bestellt die Regierung eigene Beobachter, die an den Sitzungen teilnehmen können, aber nicht stimmberechtigt sind.  

Aufgrund des Wechsels von Aufgaben innerhalb des Fachbereichs Gesundheit und Senioren ist es notwendig, eine neue Bezeichnung vorzunehmen. 

Effektives beratendes Mitglied ist weiterhin Frau Karin Cormann, Fachbereichsleiterin.

Frau Sarah Paquet ersetzt Frau Julia Hepp als Ersatzvertreterin der Regierung mit beratender Stimme in den Beratenden Ausschuss für Bioethik. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft

4. Gutachten: 

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage: 

Kooperationsabkommen zwischen dem Föderalstaat und den Gemeinschaften vom 15/01/1993 über die Schaffung des Beratenden Ausschusses für Bioethik