Sitzung vom 19. Januar 2023

Vertrag 2023 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband zu den niederschwelligen Unterstützungsangeboten des Projektes Stundenblume sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Landfrauenverband zu den niederschwelligen Unterstützungsangeboten des Projektes Stundenblume

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag 2023 der VoG Landfrauenverband zu den niederschwelligen Unterstützungsangeboten des Projektes Stundenblume für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. 

Die Regierung gewährt der VoG Landfrauenverband zu den Angeboten der Stundenblume einen Zuschuss in Höhe von 142.264,20 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Projekt Stundenblume des Landfrauenverbandes bietet im Rahmen des Artikels 8 des Dekretes über die Angebote für Senioren und Personen mit einem Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege niederschwellige Unterstützungsangebote auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft, mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Eupen an. 

Konkret umfassen die Aufgaben der Stundenblume einen begleiteten Fahrdienst, Besuche- und Betreuung zuhause, sowie die die passive Kranken- beziehungsweise Nachtwache. Die Aufgaben werden durch ehrenamtliche Mitarbeiter geleistet und organisiert. Die Ehrenamtlichen werden von hauptamtlichem Personal begleitet und umrahmt.

Zur Durchführung der im Vertrag beschriebenen Aufgaben wurden dem Landfrauenverband, Stundenblume für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 142.264,20 € gewährt.  

Dieser Betrag ergibt sich aus dem Zuschuss des Vorjahres, der um 1,25 % erhöht wurde. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                2023
Finanzstelle:                   50.17
Finanzposition:             33.00

Zuschuss:          142.264,20

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Landfrauenverband zu den niederschwelligen Unterstützungsangeboten des Projektes Stundenblume für das Jahr 2023.