Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Tri Landum, Kirchplatz 19, 4720 Kelmis für das Jahr 2023.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Tri Landum einen Zuschuss für das Jahr 2023 in Höhe von 267.714,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Tri Landum erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss für das Jahr 2023 zur Durchführung der Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG aufgeführt sind.

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Tri Landum VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2022 und 2023.

Zur Durchführung der im vorliegenden Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält die VoG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel pro Mandat zur Verwaltung einer Wohnung einen pauschalen Zuschuss von jeweils 2.502,00 € (inkl. Indexanpassung 1,25%, 2% und 3% Erhöhung, die alle Organisationen von der Regierung wegen der außergewöhnlichen Indexanpassung im Jahre 2022 gewährt bekommen) statt der 2.266 € laut ursprünglichem Vertrag zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Organisationsbereich 50, Programm 21, Zuweisung 33.00.

Für das Jahr 2023 werden die Anzahl Mandate zum 30. September 2022 berücksichtigt. Für das Jahr 2023 ergibt sich somit ein Jahreszuschuss in Höhe von 267.714,00 € (107 Mandate x 2.502,00 €).

Zudem erfolgt vierteljährlich eine Anpassung des pauschalen Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und aufgrund der bestehenden Mandate zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember des Jahres.

Bei Verringerung der Mandate bleibt der höhere Satz ein Quartal lang im Vergleich zum Vorquartal eingefroren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Tri Landum VoG wird für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 267.714,00 EUR gewährt. 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 23. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für 2022 und 2023; 
  • Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für 2022 und 2023; 
  • Erlass der Regierung vom 19. Mai 2022 zur Gewährung eines erhöhten Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das 1. und 2. Quartal 2022. 
  • Erlass der Regierung vom 20. Juli 2022 zur Gewährung eines erhöhten Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das 3. Quartal 2022.  
  • Erlass der Regierung vom 27.10.2022 zur Gewährung eines erhöhten Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das 4. Quartal 2022. 
  • Erlass der Regierung vom 05.01.2023 zur Gewährung eines zusätzlichen inflationsbedingten Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das Jahr 2022.