Sitzung vom 19. Januar 2023

Addendum zum Darlehensvertrag vom 16.06.2020 zugunsten der VoG Dorfsaal Oudler

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Darlehensvertrag vom 16.06.2020 zugunsten der VoG Dorfsaal Oudler.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.  

2.2. Erörterung des Gegenstands des Vertragsaddendums

Am 16. Juni 2020 gewährte die Regierung der VoG Dorfsaal Oudler ein zinsloses Darlehen des Corona-Fonds in Höhe von 30.000 EUR. 

Am 12. Dezember 2022 beantragte die VoG Dorfsaal Oudler aufgrund ihrer finanziellen Situation eine Abänderung der Tilgungsmodalitäten. 

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Gutachten der Finanzinspektion vom 12.01.2023 (FI 13)

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.