Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubventionen in Höhe von 2.699.136,34 € an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die freien subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenloser Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das freie subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen sowie für die Grundschulen durch das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen festgelegt. 

Die Beträge werden jährlich der Entwicklung des Verbraucherindexes angepasst. Als Basisindex gilt der Index des Monats September 2001 (95,57), als neuer Index gilt der Index des Monats September des Haushaltsjahres 2022 (153,29).

Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltes 2023 (ohne Mittagsaufsichten) beläuft sich auf 2.699.136,34 € und teilt sich wie folgt auf:

  • Pater-Damian-Schule: 

148.479,33 € 

für die Primarschule 

 

519.067,98 € 

für die Sekundarschule 

 

31.773,46 € 

für die Förderschule 

  • Maria-Goretti-Schule: 

58.374,50 € 

für die Primarschule 

 

571.374,09 € 

für die Sekundarschule 

 

71.547,45 € 

für das Internat 

 

  • Bischöfliche Schule St. Vith: 

383.688,66 € 

für die Sekundarschule 

 

95.678,07 € 

für das Internat 

 

7.411,92 € 

für die Abendschule 

  • Technisches Institut St. Vith: 

529.637,03 € 

für die Sekundarschule 

 

5.607,60 € 

für den Teilzeit-Unterricht 

  • Bischöfliches Institut Büllingen: 

246.496,25 € 

 

 

Aufgrund unzureichender Haushaltsmittel werden für die Pater-Damian-Sekundarschule vorerst nur 9 Zwölftel gebunden. Im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung müssen die Mittel zur Auszahlung der letzten drei Zwölftel vorgesehen werden.  

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen werden in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-44.31 ausbezahlt.

4. Gutachten: 

Die Gutachten der Finanzinspektion und des Ministerpräsidenten liegen vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.  
  • Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen. 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, 
  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023.