Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das offizielle subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2023

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubvention in Höhe von 2.076.648,83 € an das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, mit Ausnahme der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die offiziell subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenlosen Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen sowie für die Grundschulen durch das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen festgelegt.

Die Beträge werden jährlich der Entwicklung des Verbraucherindexes angepasst. Als Basisindex gilt der Index des Monats September 2001 (95,57), als neuer Index gilt der Index des Monats September des Haushaltsjahres 2022 (153,29).

Die Funktionssubventionen werden in monatlichen Zwölfteln ausbezahlt.

Die Gesamthöhe der berechneten Funktionssubventionen an das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, ausschließlich der Autonomen Hochschule und Kaleido zu Lasten des Haushaltes 2023 (ohne Mittagsaufsichten) beläuft sich für das Jahr 2023 auf 2.076.648,83 € und teilt sich wie folgt auf:

  • Gemeindeverwaltung Amel: 185.486,91 €
  • Gemeindeverwaltung Büllingen: 163.300,37 €
  • Gemeindeverwaltung Burg Reuland: 118.377,02 €
  • Gemeindeverwaltung Bütgenbach: 164.670,19 €
  • Stadtverwaltung Eupen: 411.832,59 € für die Primarschulen, 
    • TOP:
    • Yasmin Cools
    • 33.822,46 € für die Haushaltsschule
  • Gemeindeverwaltung Kelmis: 224.627,83 €
  • Gemeindeverwaltung Lontzen: 203.530,40 €
  • Gemeindeverwaltung Raeren: 338.210,48 €
  • Stadtverwaltung Sankt Vith: 232.790,58 €

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Funktionssubvention für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen, mit Ausnahme der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido wird in monatlichen Zwölfteln über die Zuweisung 30.13-43.26 ausbezahlt.

Die Autonome Hochschule in der D.G. sowie das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – Kaleido haben eigene Haushaltszuweisungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 19. Dezember 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktionssubventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.
  • Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen.
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023.