Sitzung vom 5. Januar 2023

Bezuschussung zugunsten des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung VoG (RZKB) für die Durchführung der außerschulischen Betreuung 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung einen Zuschuss zur Durchführung der außerschulischen Betreuung in Höhe von 1.680.000,00 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass. 

 Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das RZKB betreibt in seinen 23 Standorten der außerschulischen Betreuung:

  • die vor- und nachschulische Betreuung von 7:00 Uhr morgens bis Schulbeginn und  

von Schulschluss bis 18:00 Uhr an allen Standorten und an allen Schultagen, inklusive mittwochs nachmittags und an Konferenztagen; 

  • die Betreuung von Grundschulkindern, deren Träger mittwochs nachmittags keine AUBE bieten (Königliches Athenäum Eupen und Pater-Damian-Grundschule);  
  • die Ferienbetreuungen, die an sechs Standorten stattfinden und zirka 10-12 % aller Betreuungen ausmachen. 

Dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung wird ein vorläufiger Zuschuss in Höhe von 1.680.000,00 € für das Jahr 2023 gewährt. Die Summe beinhaltet: 

  • die Schätzung der Pauschale in Höhe von 1.143.000 € gemäß Artikel 116.1 des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung;  
  • die Schätzung auf das zu erwartende Defizit gemäß dem Vertrag vom 30. August 2013 in Höhe von 537.000,00 €. 

Die exakte Summe der Pauschale berechnet sich anhand der trimestriell eingereichten Anwesenheiten der 23 Standorte, aufgeteilt nach ganzen, halben und drittel Tagen.  

Im darauffolgenden Jahr wird das exakte Defizit durch das RZKB berechnet und der Zuschuss anteilmäßig mit den neun Gemeinden übernommen. Hierbei wird ein eventueller Überschuss der Pauschale verrechnet. 

Wenn der zwischen Regierung und Gemeinden vereinbarte Sockelbetrag von 400.000 € zur maximalen Beteiligung an der Kinderbetreuung bereits ab 2023 greifen soll, werden   

in der ersten Haushaltsanpassung 2024 die Mittel entsprechend erhöht, da die Beteiligung der Regierung am Defizit entsprechend ansteigen wird. Rechtlich müssen dazu die Verträge zwischen den Gemeinden und das RZKB sowie der Bezuschussungserlass angepasst werden. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:             2023
Finanzstelle:               50.23
Finanzposition:           33.02 

Zuschuss:       1.680.000,00 €

4. Gutachten: 

  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 19. Dezember 2022 liegt vor.  
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor.  

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung; 
  • Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung; 
  • Erlass vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für Personalzuschüsse im Sozial- und Gesundheitsbereich; 
  • Vertrag vom 30. August 2013 zur Organisation der außerschulischen Betreuung durch das Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung und der Bezuschussung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft und die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets.