Sitzung vom 5. Januar 2023

Addendum zum Vertrag 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Palliativpflegeverband Ostbelgien sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für den Palliativpflegeverband Ostbelgien

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag 2022 des Palliativpflegeverbandes Ostbelgien für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022. 

Die Regierung gewährt dem Palliativpflegeverband Ostbelgien einen Zuschuss in Höhe von 472.817,29 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grund des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege und der steigenden Inflation im Jahr 2022, wird dem Palliativpflegeverband Ostbelgien eine Zuschusserhöhung von 8% gewährt.

Es wurde eine Erhöhung von 8% auf den aufgabenbezogenen Zuschuss sowie auf die einmalige Zahlung für Personal zum vertraglich festgelegten Zuschuss gewährt. Die einmalige Zahlung für Personal 2022 wird im Jahr 2023 in den aufgabenbezogenen Zuschuss einfließen.

Der personalbezogene Zuschuss ist von der Erhöhung von 8% nicht betroffen. Der personalbezogene Zuschuss beinhaltet sowohl einen Zuschuss für Berufsqualifikationen der Krankenpfleger als auch Zuschüsse für die Beanspruchung der anwendbaren Maßnahmen zum Karriereende. Beides sind Kompetenzen, die mit der 6 Staatsreform übernommen wurden und mit den damals gültigen Gesetzgebungen weitergeführt wurden. 

Die Zuschüsse für Titel und Qualifikationen sowie für das Karriereende wurden auf Grund der Gesetzgebung fünfmal in 2022 bei jeder Indexerhöhung um jeweils 2% erhöht. Eine weitere Erhöhung des personalbezogenen Zuschusses auf Grund der Inflation ist somit nicht gerechtfertigt. 

Aufgrund der von der Regierung beschlossenen Erhöhung der Pauschalzuschüsse um 8%, erhält der Palliativpflegeverband Ostbelgien ebenfalls einen zusätzlichen Betrag von 232,34€ für den bereits ausgezahlten Zuschuss für die zusätzlich gewährten Urlaubstage 2021-2022 gemäß dem Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Nach Einreichen der Belege des Palliativpflegeverbandes, wurde festgestellt, dass die Auszahlung für das Projekt Psychosoziale Begleitung 2021 noch nicht erfolgt ist und daher rückwirkend in einer einmaligen Auszahlung getätigt wird. 

Der Palliativpflegeverband erhält eine Zuschusserhöhung in 2022 von 34.423.81€ 

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Genehmigter Pauschalzuschuss Vertrag 2022 

438.393,48 € 

Addendum zum Vertrag 2022 

34.423,81 € 

Maximaler Pauschalzuschuss 2022 

472.817,29 € 

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2022
Finanzstelle:               50.17
Finanzposition:          33.00

Zuschuss:       472.817,29 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2022 für die Angebote des Palliativpflegeverbandes Ostbelgien. 
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2022.