Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. Januar 2022 zur Festlegung des Zuschusses zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen für das Jahr 2022 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen in Höhe von 10.626,00 EUR für das Jahr 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) wurde gemäß Artikel 22 des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.  

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. Januar 2021 einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen. 

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Betreuung in der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft; 
  • das betreute Einzelwohnen; 
  • der Treffpunkt für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende. 

Nach Grundsatzbeschluss der Regierung vom 21. Februar 2022 wurde den Einrichtungen eine rekurrente zweiprozentige Zuschusserhöhung ab 2022 gewährt.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde der Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 am 26. August 2022 abgeändert und die entsprechende Summe ausgezahlt.

Im September 2022 hat die Regierung entschieden, die Zuschüsse der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Einrichtungen, die Personal beschäftigen, ab 2022 ein weiteres Mal rekurrent um drei Prozent zu erhöhen, um sie bei der Bewältigung von inflationsbedingten Preis- und Lohnentwicklungen zu unterstützen. Die beschlossene Zuschusserhöhung ist komplementär zu den bereits festgelegten jährlichen Zuschusssteigerungsraten.

Folglich wurde der Zuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen für das Jahr 2022 per Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) um weitere 304,00 EUR erhöht.

Somit erhält die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für das Jahr 2022 einen Zuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen in Höhe von 10.626,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:             2022
Finanzstelle:                50.14
Finanzposition:           33.01 

Zuschuss:       10.626,00 EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2022 wurde um weitere drei Prozent erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschusses zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von insgesamt 304,00 EUR und einem Gesamtzuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen von: 10.120,00 EUR + 202,00 EUR (Indexerhöhung 2%) + 304,00 EUR (Indexerhöhung 3%) = 10.626,00 EUR.

Die Bezuschussung der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) erfolgt über den Haushalt 2022, Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 33.01. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;  
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wie es zuletzt abgeändert wurde; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Geschäftsführungsvertrag vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zuletzt abgeändert durch den Nachtrag vom 8. November 2022.