Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. April 2022 zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2022 an die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego Wohnen“

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego Wohnen“ einen Zuschuss in Höhe von 206.000,00 EUR für das Jahr 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 8. März 2022 einen vorläufigen Vertrag mit der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego Wohnen“ für das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Vertrag trat am 1. März 2022 in Kraft und läuft am 31. Dezember 2022 aus.

Das Projekt „Intego Wohnen“ richtet sich an junge Menschen ab 17 Jahren sowie Erwachsene, die nicht auf eine stabile familiäre Struktur oder ein gefestigtes Lebensumfeld zurückgreifen können und für die ein eigenständiges Leben mit Schwierigkeiten verbunden ist. Die Nutznießer sollen im Rahmen einer Wohngruppe sowie in getrennten Wohnungen in ihrer Eigenständigkeit, Verselbstständigung und sozialen sowie beruflichen Integration gefördert werden.

Die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) verpflichtet sich insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 

a. die stationäre Betreuung in der Wohngemeinschaft gelegen Bellmerin 1c in 4700 Eupen. Diese Betreuung umfasst je nach Bedarf der jeweiligen Bewohner, deren: 

  • soziale Förderung; 
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Sozialkompetenzen;  
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung in der eigenständigen Lebensführung; 
  • individuelle Unterstützung in der Ausbildung und der beruflichen Integration; 
  • die Zusammenarbeit mit anderen Diensten, Einrichtungen und Fachleuten. 

b. die ambulante Begleitung ehemaliger Bewohner. Diese Begleitung umfasst je nach Bedarf:  

  • die Begleitung, Beratung und Unterstützung in der eigenständigen Lebensführung; 
  • die individuelle Unterstützung in der Ausbildung und in der beruflichen Integration; 
  • die Zusammenarbeit mit anderen Diensten, Einrichtungen und Fachleuten. 

Im September 2022 hat die Regierung einen Beschluss über die rekurrente dreiprozentige Erhöhung der bezuschussten Summen ab 2022 gefasst, um die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Einrichtungen, die Personal beschäftigen, bei der Bewältigung von inflationsbedingten Preis- und Lohnentwicklungen zu unterstützen. 

Folglich wurde der Zuschuss für das Jahr 2022 per Nachtrag zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) um 6.000,00 EUR erhöht.

Somit erhält die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 206.000,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2022
Finanzstelle:               50.14
Finanzposition:           33.01

Zuschuss:       206.000,00 EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2022 wird um drei Prozent erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschusses von 6.000,00 EUR und einem Gesamtzuschuss von 206.000,00 EUR.

Der Zuschuss der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) erfolgt über den Haushalt 2022, Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 33.01.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Wallonisches Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, ersetzt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 17. Juli 2018;  
  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Vertrag vom 8. März 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ), zuletzt abgeändert durch den Nachtrag vom 8. November 2022.