Sitzung vom 5. Januar 2023

Zweiter Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 vom 7. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den zweiten Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 vom 7. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. Des Weiteren muss das Parlament über den vorliegenden Beschluss informiert werden.

2. Erläuterungen

Die im Rahmen des Geschäftsführungsvertrages für das Jahr 2022 vorgesehenen finanziellen Mittel reichen aufgrund der inflationsbedingten Erhöhung der Lohn-indexierungen nicht aus. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat in der ersten und zweiten Haushaltsanpassung des Jahres 2022 eine inflationsbedingte Erhöhung der Zuschüsse genehmigt. Dem nicht-kommerziellen Sektor wurde im Frühjahr 2022 eine Erhöhung ihrer Zuschüsse um 2% und im 2. Halbjahr eine zusätzliche Erhöhung um 3% gewährt, zusätzlich zur regulären jährlichen Erhöhung von 1,25%.

Für das Haushaltsjahr 2023 wird die reguläre Indexierung von 1,25% Zuschusserhöhung auf Basis des angepassten Betrages 2022 vorgesehen. Dies im Rahmen des Haushaltsplans 2023 unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

In diesem Zusammenhang spielt auch der Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 eine Rolle für die anhaltende hohe Inflationsrate und den hohen Energiepreisen in Belgien.

In einem zweiten Nachtrag des Geschäftsführungsvertrages 2021-2024 vom 7. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA wird der Artikel 8 - Finanzen für das Haushaltsjahr 2022 gemäß der Erhöhung des Zuschusses um 2% und 3% abgeändert. Für das Haushaltsjahr 2023 wird die reguläre Indexierung von 1,25% auf Basis des angepassten Betrages 2022 gewährt. Beides im Rahmen des Haushaltsplans 2023 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Entscheidung der Regierung die Indexanpassungen des Jahres 2022 zu berücksichtigen, belaufen sich die finanziellen Auswirkungen im Jahr 2022 für das Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA auf 12.969,00 Euro.

Dieser o.e. Betrag wird zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022, OB 50, PR 15, ZW 33.01 gehen und ist im Rahmen der ersten und zweiten Haushaltsanpassung des Jahres 2022 vorgesehen.

Die finanziellen Auswirkungen für das Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit, VoG PRISMA belaufen sich auf 272.635,00 Euro für Haushaltsjahr 2023 anstatt der vorgesehenen 259.504,00 Euro. Dieser Betrag wird zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023, OB 50, PR 15, ZW 33.01 gehen und sind im Rahmen des Haushaltplans für das Jahres 2023 unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 12. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung.