Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an Vereinigungen und privatrechtliche Einrichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Sozialökonomie

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an Vereinigungen und privatrechtliche Einrichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Sozialökonomie.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Mit dem Erlass vom 28. September 2017 wurde der erste Teil der anstehenden Zielgruppenreform umgesetzt. Unter anderem hatte die Regierung die Umwandlung von BVA-Arbeitsverträgen in klassische Arbeitsverträge für die BVA-Kräfte beschlossen, die in den Zuschusskategorien A und C bezuschusst wurden oder B, insofern der Arbeitnehmer einen höheren Schulabschluss als den der Oberstufe des Sekundarunterrichts vorwies. Hierfür haben die Ressortfachbereiche die entsprechenden finanziellen Mittel aus dem Fachbereich Beschäftigung erhalten.

Mit vorliegendem Erlass werden die Mittel festgelegt, um die umgewandelten BVA-Stellen im Bereich der Solidarwirtschaft strukturell zu fördern. Folgende Arbeitgeber werden für 2023 Zuschüsse im Rahmen dieser Zuweisung erhalten:

  • Christliche Arbeiterjugend (inkl. Personal der ProAktiv VoG); 
  • Alternative DLS; 
  • Alternative; 
  • RCYCL. 

Im Verhältnis zu 2022 sind die Zuschüsse für 2023 um 2,17 % angehoben worden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Zuschüssen an Vereinigungen und privatrechtliche Einrichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Sozialökonomie für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt 345.000,- € zur Verfügung.

Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 50, Programm 20, Zuweisung 33.01, des Haushaltes 2023 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Mitteln aufgebracht.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 15 Dezember 2022 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023.