Sitzung vom 5. Januar 2023

Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der SA Le Circuit de Spa-Francorchamps

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der Kapitalerhöhung der SA Le Circuit de Spa-Francorchamps. Sie erteilt Herrn Benjamin Dormal Vollmacht, sie auf der außergewöhnlichen Generalversammlung vom 13. Januar 2023 zu vertreten.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Deutschsprachige Gemeinschaft besitzt eine Beteilung an der „SA Le Circuit de Spa-Francorchamps“, nachfolgend „die Gesellschaft“, in Form von 273 Aktien zu einem historischen Buchwert von 2.478,94€. 

Das Kapital beläuft sich derzeit auf 21.327.000,00 € und ist voll eingezahlt.

Im Rahmen der Diversifizierung seiner Aktivitäten hat die Gesellschaft für das Jahr 2019 einen ehrgeizigen Investitionsplan vorgelegt, um die Geschäftstätigkeit auszubauen und die Renovierung der veralteten Infrastruktur zu ermöglichen. Das Geschäftsergebnis des Jahres 2020 ist jedoch stark von der COVID19 Pandemie beeinflusst worden (Schließung der Anlage, Ausbleiben des Publikums ...).   Darüber hinaus wird auch das Ergebnis für das Jahr 2021 durch restriktive Maßnahmen beeinträchtigt werden, insbesondere durch die Verhängung eines generellen Ausschlusses der Öffentlichkeit während des größten Teils der Saison 2021.

Um die Strategie der Modernisierung und Diversifizierung der kulturellen und sportlichen Aktivitäten der Rennstrecke unter Berücksichtigung der Umwelt- und Energieherausforderungen fortzusetzen und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung und die internationale Ausstrahlung der Region zu fördern, hat die Rennstrecke verschiedene Optionen in Betracht gezogen, um die durch die Auswirkungen durch die COVID19 Pandemie verursachten Einkommensverluste zu kompensieren.

Die Analyse dieser Vorschläge ergab, dass die Rekapitalisierung der Gesellschaft die bisherigen Schwierigkeiten beheben könnte.

Es wurde daher geplant, zu Beginn des Jahres 2022 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 7 Millionen Euro vorzunehmen. In ihrer Sitzung vom 9. Dezember 2021 hatte die Regierung eine Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 0,03%, bzw. 2.361,00€ genehmigt.

Zwischenzeitlich beschloss der Hauptaktionär jedoch einzugreifen und den Fünfjahresinvestitionsplan des Unternehmens zu finanzieren, und zwar nicht durch eine Kapitalerhöhung, sondern durch ein konvertierbares Darlehen.

Der Beschluss der Regierung vom 9. Dezember 2021 wurde somit bislang nicht umgesetzt.

Die Gewährung eines konvertierbaren Darlehens ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, so darf unter anderem innerhalb von sechs Monaten nach der Einzahlung keine Umwandlung des Darlehens beantragt werden.

Da diese Frist nun verstrichen ist, wurde vorgeschlagen, das Darlehen in Kapital umzuwandeln.

Um das Vorkaufsrecht der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Verhältnis zur derzeitigen Beteiligung zu wahren, wird im Rahmen der Kapitalerhöhung ein Betrag von 2.103 € gezeichnet und mit vorliegendem Beschluss genehmigt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Ankauf i.H.v. 2.103,00 Euro geht zu Lasten den Haushaltsartikel 81.00 im Programm 70.25 der variablen Kredite im Finanzierungs- und Beteiligungsfonds.

4. Gutachten: 

In Anwendung von Art. 29, Nummer 1, 6. des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist kein Gutachten der Finanzinspektion erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft.  
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft