Sitzung vom 22. Dezember 2022
Nachtrag zur Durchführungsvereinbarung mit der VoG Födekam.
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zur Durchführungsvereinbarung mit der VoG Födekam für den verbleibenden Förderzeitraum.
Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Auf Grundlage des Dekrets zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 zur Förderung der Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat die Regierung mit dem anerkannten Amateurkunstverband eine Durchführungsvereinbarung für den Förderzeitraum 2020-2024 abgeschlossen.
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen, muss die Zuschusshöhe für das Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Durchführungsvereinbarung um 5% erhöht werden. Die Erhöhung liegt für 2022 entsprechend bei insgesamt 6,25 %.
Des Weiteren geht das langjährige Sekretariatspersonal der VoG Födekam im Laufe der ersten Jahreshälfte 2023 in Rente. Das derzeitige Personal wird über den Fachbereich Beschäftigung bezuschusst (BVA Kräfte). Hier entsteht somit eine Finanzierungslücke, sobald das derzeitige Personal aus dem Dienst ausscheidet. Da die Pauschalförderung gleichzeitig als Zuschuss für einen stabilen Personalkern, als pauschaler Betriebszuschuss und als Zuschuss für die tatsächlich durchgeführten Aktivitäten dient, soll neues Personal über den Kulturaushalt finanziert werden. Daher wurde beschlossen, die Bezuschussung für 0,5 VZÄ in Höhe von 6.850,61 EUR für die letzten drei Monate des Jahres 2022 zu gewähren. Außerdem soll in diesem Zusammenhang ein weiteres Vollzeitäquivalent ab dem 01.01.2023 gewährt werden. Insgesamt soll die Bezuschussung um 67.521,70 EUR für 2023 zur Finanzierung von 1,5 VZÄ angehoben werden.
Daraus ergibt sich folgende Zuschusstabelle für die VoG Födekam
Jahr
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Grundpauschale
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Einstufungspauschale
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Gesamtzuschuss
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2020
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45.132,85 EUR
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/
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45.132,85 EUR
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2021
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45.697,01 EUR
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/
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45.697,01 EUR
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2022
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55.665,52 EUR
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/
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55.665,52 EUR
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2023
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124.727,06 EUR
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/
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124.727,06 EUR
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2024
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126.286,15 EUR
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6.000,00 EUR
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132.386,15 EUR
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3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung der professionellen Kulturveranstalter und Kulturproduzenten erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29.
Die Förderung der professionellen Kulturzentren erfolgt über OB 40 – Programm 13, Zuweisung 43.00.
Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2022 und 2023 gezahlt.
Die Mittel für die Erhöhung des Zuschusses um 2 %, wurden bei der 1. Haushaltsanpassung am 20. Juni 2022 vorgesehen. Die weiteren Mittel zur Erhöhung der Pauschale um 3 % werden, vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments, mit der 2. Haushaltsanpassung vorgesehen.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2022 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013
- Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022
- Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen
- Grundsatzbeschluss der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen