Sitzung vom 22. Dezember 2022

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2022 sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Januar 2022 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoE Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) für das Jahr 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 261.462,91 EUR für das Jahr 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass  

 Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung und der Prävention bei Suchtgefahren. 

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag wird der Zuschussbetrag 2022 von 247.842,68 EUR auf 261.462,91 EUR erhöht: 

Dieser Zuschuss setzt sich nun wie folgt zusammen:

  • Ein Betrag in Höhe von 247.842,68 EUR. Dies entspricht dem Zuschuss 2021 mit einer Steigerung von 1.25%; 
  • Ein Betrag in Höhe von 523,03 EUR für die Nachzahlung des zusätzlichen Urlaubstages gemäß Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2021. 
  • Ein Betrag in Höhe von 556,36 EUR für die Nachzahlung des zusätzlichen Urlaubstages gemäß Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2022. 
  • Ein Betrag in Höhe von 12.540,84 EUR. Dieser Betrag entspricht dem gezahlten Zuschuss 2022 mit einer Steigerung um 2 % mit einer weiteren Steigerung von 3% entsprechend den Vorgaben der Regierung. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2022
Finanzstelle:               50.16
Finanzposition:          33.00
Zuschuss:        261.462,91 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention. 
  • Addendum zum Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2022.