Sitzung vom 22. Dezember 2022

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias für das Pilotprojekt „Einführung und Fortbildung von Alltagsbegleitern in einem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach“ sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für eine Dauer von 24 Monaten für das Pilotprojekt „Einführung und Fortbildung von Alltagsbegleitern im Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach“ an die Interkommunale Vivias

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag für das Pilotprojekt „Einführung und Fortbildung von Alltagsbegleitern in einem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach“ der Interkommunalen Vivias für den Zeitraum vom 1. November 2022 bis 31. Oktober 2024. 

Die Regierung gewährt der Interkommunalen Vivias für das Pilotprojekt des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren Hof Bütgenbach einen Zuschuss in Höhe von 171.775,68 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Seit dem 13. Dezember 2018 findet das neue Dekret über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege Anwendung. Laut Art. 64 des erwähnten Dekretes kann die Regierung ein Pilotprojekt für einen begrenzten Zeitraum von höchstens drei Jahren fördern. 

Am 7. November 2022 ist das Pilotprojekt mit allen Wohn- und Pflegezentren für Senioren zur „Einführung und Fortbildung von Alltagsbegleitern in einem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren“ gestartet. Die Laufzeit des Pilotprojekts beträgt 24 Monate. 

Beschreibung des Pilotprojektes 

Die Alltagsbegleiter sind eine sinnvolle Ergänzung im Team der WPZS, da sie zum einen die Bewohner auf vielfältige Weise in deren Alltag begleiten und zum anderen das Fachpersonal entlasten, indem sie gewisse Tätigkeiten, die in keine der geschützten pflegerischen Tätigkeiten fallen, gemeinsam mit den Senioren ausüben. 

Ergänzend zu den Aufgaben, die das bestehende Personal erfüllt, hat die Einführung der Alltagsbegleiter die Zielsetzung, den Bewohnern Begleitung zu bieten, um ihre Selbständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und ihr Wohlbefinden, ihre Lebenszufriedenheit und ihre Würde zu bereichern. Die Aufgaben des Alltagsbegleiters orientieren sich an den (nicht pflegerischen) Bedürfnissen der Bewohner; wichtig dabei ist das Erkennen von vorhandenen Ressourcen und diese durch sinnvolle Aktivitäten zu erhalten und zu fördern. Der Alltagbegleiter soll in erster Linie Ansprechpartner sein, der die Bewohner auf praktischer, emotionaler und sozialer Ebene unterstützt und begleitet. 

Das Format der Fortbildung zum Alltagsbegleiter 

Die Fortbildung richtet sich an alle interessierten Personen, Quereinsteiger oder bestehendes Personal, welches sich weiterbilden möchte. Da es sich um einen niederschwelligen Zugang zu den Wohnstrukturen handelt, sind keinerlei schulische Abgangsdiplome erforderlich.  

Voraussetzung zur Teilnahme an der Fortbildung zum Alltagsbegleiter ist ein Arbeitsvertrag mit einem WPZS in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Fortbildung ist auf 2 Jahre angelegt und umfasst einen 2-wöchigen Einsteiger-Intensivkurs, ein Jahr Praxiserwerb mit punktuellen theoretischen Unterrichtseinheiten sowie einem zweiten Jahr komplett im Praktikum. Der Stundenumfang der theoretischen Unterrichte umfasst +/- 150 Stunden. Die restliche Arbeitszeit dient dem „Praktikum“ in den Wohn- und Pflegezentren. Ende Oktober 2024 wird die Fortbildung mit dem Einreichen einer schriftlichen und/oder mündlichen Arbeit abgeschlossen.  

Das erworbene Zertifikat erlaubt ausschließlich die Tätigkeit als Alltagsbegleiter in einem WPZS in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Um auf die oben genannten Aufgaben bestmöglich vorbereitet zu werden richten sich die wichtigsten Lerninhalte des Kurses auf die Vermittlung von psychogeriatrischen Themen wie zum Beispiel dem positiven Bild der Prozesse des Älterwerdens, Biographiearbeit und den Umgang mit vorhandenen Ressourcen bei älteren Menschen und Menschen mit Demenz. Weitere Unterrichte ergeben sich aus den Anforderungen, die der Arbeitsplatz in einem WPZS mit sich bringt, wie beispielsweise Deontologie, Elemente der Grundpflege, Hygiene und Erste Hilfe. 

Vorgesehen ist neben der internen Praxisbegleitung auch eine hausübergreifende Praxisbegleitung. 

Ziel des Pilotprojektes 

Mittels einer umfassenden Evaluation soll das Pilotprojekt Erkenntnisse liefern, ob die Einführung und Fortbildung der Alltagsbegleiter einen wesentlichen Beitrag zum Wohlbefinden der Senioren und zur Arbeitsentlastung des Fachpersonals liefert. Darüber hinaus soll das Projekt erlauben, allgemeine Rahmenbedingungen zu definieren, die ein dauerhaftes Angebot dieser Berufsfunktion in den WPZS ermöglicht. Auch wenn jedes Wohn- und Pflegezentrum für Senioren eigene Akzente in der Ausbildung setzen kann und der Schwerpunkt der Aufgaben des Alltagsbegleiters von Einrichtung zu Einrichtung variieren kann, steht übergreifend der Anspruch fest, die Lebensqualität der Senioren durch Unterstützung des Alltagsbegleiters zu steigern und das Fachpersonal zu entlasten.

Kosten der Fortbildung  

Für das Pilotprojekt gewährt die Regierung jedem der acht WPZS die Einstellung von zwei VZÄ-Stellen in der Funktion des Alltagsbegleiters und finanziert die daraus resultierenden Personalkosten entsprechend folgender Vergütung, die durch die Regierung in ihrer Regierungssitzung vom 07.07.2022 genehmigt wurde. 

  • Während der 2 Jahre der Fortbildung ist der Teilnehmer eingestuft in Barema 2, welches dem qualifizierten Unterhaltsarbeiter entspricht. In diesem Barema 2 sind aktuell das Raumpflege- und Küchenpersonal eingestuft. 
  • Nach Abschluss der Fortbildung wird der Alltagsbegleiter in das Barema 8 angehoben. In diesem Barema 8 sind aktuell die Familien- und Seniorenhelfer sowie die Kinderbetreuer eingestuft. 

(Für die öffentlichen WPZS gilt das Äquivalent der Baremenstruktur, die im öffentlichen Sektor Anwendung findet.)

Die Berechnung der Personalkosten berücksichtigt die aktuellen Dienstjahre der Teilnehmer sowie die Arbeitgeberlasten, die Jahresendprämie in Form des 13. Monatsgehalt und Urlaub. Bei der Entscheidung welcher Index für die Finanzierung gewählt wurde, musste berücksichtigt werden, dass die Haushaltsstruktur vorsieht den gesamten Betrag zu Beginn des Pilotprojektes in den VE’s festzulegen. Da das Pilotprojekt bis November 2024 läuft und bereits heute das Bureau fédéral du Plan eine mehrfache Indexerhöhung für 2023 prognostiziert, und um die anfallende Kostensteigerung für die WPZS zu berücksichtigen wurden die Personalkosten mit einem zum Zeitpunkt vom 01. September 2022 prognostizierten Index für September 2023 (2,0806) berechnet. Somit werden wiederholte Anpassungen des Zuschussbetrages im Laufe des Projektes vermieden.

Dass die Beträge der Zuschüsse unterschiedlich pro WPZS ausfallen können, liegt an der unterschiedlichen Anzahl Dienstjahre der Teilnehmer und daran wie viele Personen pro WPZS angestellt sind. In einigen Häusern sind es 2 Personen in Ganztagsbeschäftigung, in anderen WPZS drei bis maximal vier Personen in Teilzeit. Die Grenze der genehmigten 2 VZÄ-Stellen wird in jedem WPZS eingehalten.  

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren hat 2 Personen eingestellt mit jeweils 2 und 12 Dienstjahren. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2022
Finanzstelle:                50.17
Finanzposition:          43.53
Zuschuss:         171.775,68 €

Die Interkommunale Vivias erhält für das Pilotprojekt im Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach einen Betrag von 171.775,68 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias für das Pilotprojekt „Einführung und Fortbildung von Alltagsbegleitern in einem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren Hof Bütgenbach“