Sitzung vom 22. Dezember 2022

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die KiTaBe Marienkäfer PGmbH

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der KiTaBe Marienkäfer PGmbH, mit Sitz in 4731 Eynatten, Berlotter Kirchweg 40, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 50.000 EUR (fünfzigtausend) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.  

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Die Kindertagesbetreuung Marienkäfer verfügt inzwischen über 3 Standorte und 8 VZÄ. 64 Kinder werden derzeit insgesamt in der Einrichtung betreut. Das Angebot der Einrichtung wurde nach dem festgestellten Bedarf der Eltern kontinuierlich ausgebaut. Im Berlotter Kirchweg werden von 05.45 Uhr bis 17:45 Uhr und an den beiden anderen Standorten von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr Kinder betreut. 

Seit ihrer Gründung hat die Einrichtung anfallende Ausgaben für Equipment, Renovierungen, die Realisierung von Sicherheitsmaßnahmen, usw. größtenteils autonom gestemmt. Die Einführung eines Funktions- und Mietkostenzuschusses durch die Regierung im Jahr 2021, der auf vier Plätze pro Betreuerin begrenzt ist, hat zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der selbstständigen Kinderbetreuungseinrichtungen beigetragen. 

Die Zusammenarbeit mit Tagesmütterhäusern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird in einer Konvention geregelt, die die Deutschsprachigen Gemeinschaft, Kaleido Ostbelgien und das Tagesmutterhaus KiTaBe Marienkäfer PGmbH unterzeichnet haben. In dieser Konvention werden u.a. die Personalbestimmungen geregelt: Tagesmütterhäuser beschäftigen mindestens drei vollzeitäquivalent beschäftigte Tagesmütter und einen Hauptverantwortlichen. Dabei handelt es sich um diplomiertes Fachpersonal in einem Angestelltenverhältnis. 

In der Paritätischen Kommission 332.00 für den französischsprachigen und den deutschsprachigen Sektor hat es eine Anpassung und Aufwertung der Gehaltsbaremen gegeben. Die Gehaltskategorien müssen ab 2022 angepasst werden, was von der PGmbH KiTaBe Marienkäfern nicht umgesetzt werden konnte.

Die zahlreichen Indexanpassungen im Laufe des Jahres 2022 und die Anpassung der Gehälter in Funktion des Dienstalters haben zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Betreuungsstruktur beigetragen. 

Komplementäre Maßnahmen zum beantragten zinslosen Darlehen der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 50.000 EUR sind seitens der Einrichtung die Erhöhung und Indexierung der Elternbeiträge, die Reduzierung der Personalkosten, die Abänderung des Betreuungsschlüssels 1:6.

Eine in Aussicht gestellte Anpassung des Betreuungsschlüssels wird zu einer Entspannung bei den Lohnkosten führen. Die Anpassung soll keinen Einfluss auf die Qualität der Kinderbetreuung haben. Weitere Maßnahmen wie eine Erhöhung der Elternbeiträge und diverse Kosteneinsparungen werden einen Beitrag zur Stabilisierung der Kinderbetreuungseinrichtung leisten.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des zinslosen Darlehens erfolgt in einer Zahlung von 50.000 EUR auf das Konto der KiTaBe Marienkäfer PGmbH Nr. BE06 3631 7345 3622 nach Unterzeichnung des Vertrags.

2.4. Tilgungsplan 

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 erfolgt bis spätestens 31. Dezember 2023.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

2.5. Begleitung durch einen Finanzexperten

Während der Inanspruchnahme des Instrumentes verpflichtet sich die Einrichtung, die Begleitung eines Finanzexperten zu akzeptieren.

Auftrag des Experten ist:  

  • die Ermittlung des Bedarfs an Umlaufkapital in enger Zusammenarbeit mit der Einrichtung;  
  • die Erstellung, nach Möglichkeit, eines geeigneten Finanzierungsmodells zur definitiven Eigenfinanzierung des Umlaufkapitals; 
  • die Erstellung eines Plans zur Tilgung des Darlehens; 
  • die finanzielle Begleitung der Einrichtung während der Dauer der Inanspruchnahme der Gelder. 

3. Finanzielle Auswirkungen

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2022 eingetragen sind. 

4. Gutachten: 

  • Gutachten eines externen Steuerberaters vom 16.12.2022 
  • Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft