Sitzung vom 22. Dezember 2022

Genehmigung von Ratenzahlungsvereinbarungen für zinslose Darlehen des Corona-Hilfsfonds

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Ratenzahlungsvereinbarungen für die im Rahmen des Corona-Hilfsfonds abgeschlossenen zinslosen Darlehen.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Beschränkungen auf die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung u.a. beschlossen, im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds zu gewähren. 

Mit Artikel 7 des Krisendekrets vom 6. April 2020 wurde die rechtliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds festgelegt. 

Die Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dienen dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern.  

Die Einrichtungen haben in ihren Anträgen beziffert, welche Einnahmen ihnen aufgrund der Corona-Krise entgangen sind und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben wurde die Höhe der zinslosen Darlehen festgelegt. 

Die Darlehensverträge sahen eine Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft innerhalb eines Jahres vor.

Die Darlehensverträge sahen jedoch ebenfalls die Möglichkeit vor eine Vertragsrevision anzufragen, insofern sich die Einrichtungen nicht in der Lage sahen, die Tilgung wie vorgesehen vorzunehmen.

Mehrere Einrichtungen und Vereinigungen haben einen Antrag auf Vertragsrevision eingereicht und einen Tilgungsplan vorgeschlagen.

Nach Beratung beschließt die Regierung nachfolgende Anpassungen der Rückzahlungsmodalitäten zu genehmigen:

Name 

Darlehensbetrag 

Tilgung 

Die Eiche VoG 

74.000,00 € 

Monatliche Raten von 1.000 € ab 04/2022 

FC Eupen 

25.000,00 € 

Monatliche Raten von 1.000 € ab 07/2021 

ÖSHZ Eupen 

1.000.000,00 € 

Teilzahlung von 850.000 bis Ende 11/2021 und Zahlung des Saldos bis Ende 11/2022 

Teakwondo Raeren 

4.000,00 € 

Teilzahlung von 500 € bis 09/2022 von 1.000 € bis 01/2023, 1.000 € bis 09/2023 und 1.500 € bis 01/2024 

Alternative VoG 

135.000,00 € 

Erste Teilzahlung 65.000 € bis 06/2022 und Zahlung des Saldos bis 06/2023 

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Änderung der Rückzahlungsmodalitäten entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft. 
  • Krisendekret vom 6. April 2020  
  • Rundschreiben der Regierung vom 9. April 2020 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft