Sitzung vom 15. Dezember 2022

Beschluss über die Richtlinien der PROMA AG zur Durchführung von Projekten und Beteiligung an Gesellschaften und Vereinigungen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Richtlinien, zu welchen die PROMA AG Projekte durchführen und Beteiligungen eingehen kann.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Eigentümerin von 25.464 Aktien der PROMA AG. Sie hält somit 85,71 % der Anteile.

Gegenstand der Gesellschaft ist laut Statuten 05.05.2022 die Planung, Entwicklung, Durchführung und der Betrieb von Aktivitäten jeglicher Art zur Unterstützung der regionalen Entwicklung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Aktivitäten können in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder in Partnerregionen im Inland sowie im europäischen Ausland angesiedelt sein. Laufende Projekte können frei an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden.

Die Regierung legt in diesem Rahmen fest, dass die PROMA AG sich an einem Projekt beteiligen kann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Ostbelgische Bürger, Vereinigungen, Betriebe oder öffentliche Einrichtungen erzielen einen Nutzen des Projektes 
  • es dient der regionalen Entwicklung in Ostbelgien und ist im Einklang mit den diesbezüglichen Entwicklungszielen   
  • es setzt eine langfristige Rentabilität voraus 

Aktuelle Projekte in Ausarbeitung sind:

  • Immo: 

Ziel ist es, Bürgern mit mittleren Einkommen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Derzeit laufen Verhandlungen mit weiteren potenziellen Gesellschaftern. Das Konzept befindet sich in der Ausarbeitung.

  • Eyne GmbH: 

Der Ankauf der Gesellschaft steht unmittelbar bevor. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Errichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft.