Sitzung vom 15. Dezember 2022

Genehmigung von Projekten im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die folgenden zwei Projektanträge im Rahmen des ESF Plus 2021 – 2027 und stellt die erforderliche Kofinanzierung zur Verfügung: 

  • Qubus (WFG) 
  • Future Skills (ADG) 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

a) Zielsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 

Der Europäische Sozialfonds Plus ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Kohäsionspolitik. Er hat zum Ziel, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu fördern. 

Für den Zeitraum 2021-2027 erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft 9,8 Millionen Euro ESF Plus-Fördermittel. Davon werden rund 1,5 Millionen Euro bei einer ersten Programmbewertung in Abhängigkeit der Zielerreichung durch die EU-Kommission im Jahr 2025 freigegeben (Flexibilitätsbetrag). Hinzu kommen 9,8 Millionen Euro durch den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so dass bei Zielerreichung insgesamt rund 19,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 

Das Programm der Förderperiode 2021-2027 wurde am 14. April 2022 durch die Regierung verabschiedet und am 27. Juni 2022 in angepasster Form der EU-Kommission übermittelt. Seine Genehmigung wird im Anschluss an die Unterzeichnung der belgischen Partnerschaftsvereinbarung am 14. Dezember 2022 erwartet. Gefördert werden können Projekte mit den thematischen Schwerpunkten Beschäftigung, aktive Inklusion sowie berufliche Bildung.

Entsprechend dem Verwaltungshandbuch prüft die ESF-Verwaltungsbehörde die Förderfähigkeit der Projektanträge. Die inhaltliche Bewertung erfolgt durch das Auswahlkomitee, welches sich aus Vertretern der Regierung, der zuständigen Fachbereiche des Ministeriums, des Wirtschafts- und Sozialrates und der Verwaltungsbehörde zusammensetzt. Der Beschlussvorschlag des Auswahlkomitees wird der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. 

b) Projektanträge für die Durchführungsjahre 2023 bis 2024

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. September 2022 sechs Projektanträge eines ersten Aufrufs mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 6.220.167,82€ genehmigt. Die Verwaltungsbehörde hat am 03. Oktober 2022 einen zweiten Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für den Zeitraum ab 01. Januar 2023 bis Ende 2024 veröffentlicht. 

Zur Einreichefrist wurden zwei Projektanträge eingereicht und von der ESF-Verwaltungsbehörde für technisch annehmbar befunden. Die förderfähigen Anträge wurden am 25. und 30. November 2022 durch die Arbeitsgruppe Auswahlkomitee nach den vorab durch die Arbeitsgruppe Begleitausschuss festgelegten Auswahlkriterien bewertet und in eine Prioritätenliste pro Schwerpunkt des Programms aufgenommen. Die Einstufung der Anträge erfolgte nach folgender Gewichtung: Angebot und Nachfrage (25%), Effizienz des Angebotes (30%), Finanzrahmen (25%), Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze (15%) und Dokumentation (5%). 

Die Projektanträge der WFG und des ADG wurden einstimmig zur Annahme empfohlen. 

Bei der Bewertung fanden sowohl das dem ESF bis 2024 zur Verfügung stehende Budget als auch die Zielindikatoren des Programms Berücksichtigung. Die Bewertungen der Arbeitsgruppe Auswahlkomitee sind dem Protokoll im Anhang I zu entnehmen. Detaillierte Übersichten der gebundenen und verfügbaren Mittel sowie der Zielerreichungsgrade in den Prioritätsachsen des ESF Plus Programms 2021-2027 sind im Anhang II einzusehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die förderfähigen Gesamtkosten für die beiden neu vorliegenden ESF Plus-Projekte belaufen sich auf maximal 1.372.171,91 €. Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt davon 686.085,96€ zur Verfügung (=50% nationale Ko-Finanzierung), ESF-Mittel tragen die andere Hälfte. 

Die Finanzierung wird über die im Haushaltsposten OB 20 PR 15 EWK 33.12 zur Verfügung stehenden Mittel abgedeckt. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik; 
  • Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013; 
  • Entwurf ESF-Plus Programm 2021 – 2027 der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“, CCI-Nr. 2021BE05SFPR001;  
  • Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 10. November 2022 zur Schaffung eines Begleitausschusses und eines Auswahlkomitees für den Europäischen Sozialfonds Plus 2021- 2027;