Sitzung vom 8. Dezember 2022

Nachtrag 1 zum Geschäftsführungsvertrag vom 17. Oktober 2022 mit der AGORA VoG

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag 1 zum Geschäftsführungsvertrag vom 17. Oktober 2022 mit der AGORA VoG und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift dieses Nachtrags zukommen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Aufgrund der Erläuterungen der AGORA VoG vom 22. September 2022 zu den Tätigkeiten der AGORA VoG im Rahmen des Geschäftsführungsvertrags vom 17. Oktober 2022 zur Theaterpädagogik und der Entscheidung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Zuschüsse für die Einrichtungen des nicht-kommerziellen Sektors im Jahr 2022 aufgrund der Inflation um 5 % zu erhöhen, wird der Zuschuss, den die AGORA VoG über den Geschäftsführungsvertrag vom 17. Oktober 2022 erhält, von 130.000,00 € um 5% erhöht auf 136.500,00 €. Die jährliche Indexierung um 1,25%, wie sie im Geschäftsführungsvertrag vom 17. Oktober 2022 ab dem Jahr 2023 vorgesehen ist, bleibt unverändert bestehen.

Mittels beigefügtem Nachtrag 1 zum Geschäftsführungsvertrag wird die Erhöhung des Zuschusses vorgenommen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Durchführung der im Geschäftsführungsvertrag vom 17. Oktober 2022 definierten Aufgaben und Leistungen und aufgrund der Erhöhung des Zuschusses um 5 % mittels vorliegenden Nachtrags erhält die AGORA VoG in den Jahren 2022 bis 2026 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 136.500,00 €, der jährlich um 1,25% erhöht wird.

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich folglich für 2022 auf 136.500,00 €, für 2023 auf 138.206,25 €, für 2024 auf 139.933,83 €, für 2025 auf 141.683,00 € und für 2026 auf 143.454,04 €.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. November 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.