Sitzung vom 8. Dezember 2022

Nachträge zu den Leistungsaufträgen über die Offene Jugendarbeit in den Gemeinden Eupen, Raeren, Lontzen, Kelmis, Amel, Büllingen, Bütgenbach, Sankt Vith und über die Jugendinformation im Norden und Süden des deutschen Sprachgebiets

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt für den verbleibenden Förderzeitraum die Annahme der Nachträge zu den Leistungsaufträgen über die Offene Jugendarbeit in den Gemeinden Eupen, Raeren, Lontzen, Kelmis, Amel, Büllingen, Bütgenbach, Sankt Vith und über die Jugendinformation im Norden und Süden des deutschen Sprachgebiets.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Auf Grundlage des Dekretes vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit hat die Regierung 2015 Leistungsaufträge mit den acht Trägern der Offenen Jugendarbeit sowie der Jugendinformation im Norden und Süden des deutschen Sprachgebiets für den Förderzeitraum 2016-2020 (verlängert bis 2022) abgeschlossen. 

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen, müssen die Zuschusshöhen für das Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Leistungsaufträge über die Offene Jugendarbeit sowie über die Jugendinfo im Norden und Süden des deutschen Sprachgebiets um insgesamt 5% erhöht werden.

Folgende Leistungsaufträge sind von den Änderungen betroffen:  

  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Amel im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Büllingen im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Bütgenbach im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Eupen im Zeitraum 2016-2022  
  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Kelmis im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Lontzen im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Raeren im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Offene Jugendarbeit in der Gemeinde St. Vith im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Jugendinformation im Norden des deutschen Sprachgebiets im Zeitraum 2016-2022 
  • Leistungsauftrag über die Jugendinformation im Süden des deutschen Sprachgebiets im Zeitraum 2021-2022 

Entsprechende Nachträge, die eine Abänderung der jeweiligen Artikel der Leistungsaufträge vornehmen, sind erforderlich. Die Verabschiedung der Nachträge geschieht vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments zur Verabschiedung des Dekretentwurfs zur zweiten Anpassung des Dekretes vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen für die Träger der Offenen Jugendarbeit und den Träger der Jugendinformation: 

Die Gemeinden beteiligen sich seit dem 1. Januar 2022 anteilig an den Kosten  

  • der Offenen Jugendarbeit mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 4 Euro pro Jugendlichen zwischen 10 und 30 Jahren mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.  
  • der Jugendinformation mit einer jährlichen Pauschale in Höhe von 1,20 Euro pro Jugendlichen zwischen 10 und 30 Jahren mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde. 

Durch die inflationsbedingte Anpassung der Funktionszuschüsse sieht die Kostenbeteiligung der Regierung nun wie folgt aus:  

 

Einrichtung 

Funktionszuschuss laut Dekret 

Kostenbeteiligung der Regierung nach Abzug der Beteiligung der Gemeinden 

Zuschuss inkl. Erhöhung um 2%  

Zuschuss inkl. Erhöhung um weitere 3% 

Total inflationsbedingter Zuschuss 

OJA Amel  

15.000,00 EUR 

9.472,00 EUR 

15.300,00 EUR 

15.759,00 EUR 

759,00 EUR 

OJA Büllingen 

15.000,00 EUR 

9.436,00 EUR 

15.300,00 EUR 

15.759,00 EUR 

759,00 EUR 

OJA Bütgenbach 

15.000,00 EUR 

9.312,00 EUR 

15.300,00 EUR 

15.759,00 EUR 

759,00 EUR 

OJA Eupen 

45.000,00 EUR 

25.020,00 EUR 

45.900,00 EUR 

47.277,00 EUR 

2.277,00 EUR 

OJA Kelmis 

30.000,00 EUR 

19.884,00 EUR 

30.600,00 EUR 

31.518,00 EUR 

1.518,00 EUR 

OJA Lontzen  

15.000,00 EUR 

9.404,00 EUR 

15.300,00 EUR 

15.759,00 EUR 

759,00 EUR 

OJA Raeren 

30.000,00 EUR 

20.640,00 EUR 

30.600,00 EUR 

31.518,00 EUR 

1.518,00 EUR 

OJA St-Vith 

30.000,00 EUR 

20.396,00 EUR 

30.600,00 EUR 

31.518,00 EUR 

1.518,00 EUR 

Jugendinformation 

80.000,00 EUR 

57.416,00 EUR 

81.600,00 EUR 

84.048,00 EUR 

4.048,00 EUR 

Total  

275.000,00 EUR 

180.980,00 EUR 

280.500,00 EUR 

288.915,00 EUR 

13.915,00 EUR 

 

Eine einmalige Ausgleichzahlung des Zuschusses zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Organisationsbereich 40, Programm 11, Zuweisung 33.21 wird im Dezember 2022 an die jeweilige Jugendeinrichtung ausgezahlt.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 1. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit 
  • Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022