Sitzung vom 8. Dezember 2022

Vorentwurf des Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 2. Dezember 2021 über die Gewährung von Zuschüssen an die Naturparks im Bereich Raumordnung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in 1. Lesung den Vorentwurf des Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. Dezember 2021 über die Gewährung von Zuschüssen an die Naturparks im Bereich Raumordnung.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Beirats für Raumordnung bezüglich dieses Vorentwurfs anzufragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 1. Januar 2020 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgrund von Artikel 139 der Verfassung von der Wallonischen Region die Ausübung der Zuständigkeit Raumordnung im Sinne von Artikel 6 §1 I. des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen übernommen. 

Mit dieser Übernahme war die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenfalls zum ersten Mal für die Bezuschussung der Naturparks im Bereich Raumordnung zuständig. 

Hierfür wurde der Erlass der Regierung vom 2. Dezember 2021 über die Gewährung von Zuschüssen an die Naturparks im Bereich Raumordnung erstellt. Durch diesen Erlass werden Zuschüsse an die Verwaltungskommission des Naturparks zur Beteiligung an den Funktionskosten, die mit den Aufgaben des Bereichs Raumordnung einschließlich der Landschaft gewährt.

Im Artikel 3 §1 des oben erwähnten Erlasses werden 3 Parameter beschrieben, welche die Höhe des Zuschusses bestimmen. Die Formulierung des letzten Parameters soll abgeändert werden, da dieser falsch interpretiert werden kann und somit zu erhöhten Zuschussanforderungen führen kann. Vor der hiermit angefragten Erlassabänderung wird dieser Parameter wie folgt beschrieben: 

Die Anzahl Einwohner der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets, die mit 500 Euro pro tausend Einwohner multipliziert wird.“ 

In diesem Fall könnte der betroffene Naturpark verlangen, dass alle Einwohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt werden müssen. In Wirklichkeit sollen nur die bewohnten Teile des deutschen Sprachgebiets innerhalb des Naturparks festgehalten werden. Daher soll der dritte Parameter umformuliert werden und sollte wie folgt lauten: 

„Die Anzahl Einwohner der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets, die innerhalb des Naturparks wohnhaft sind, die mit 500 Euro pro tausend Einwohner multipliziert wird.“

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Vergleich zu den letzten Jahren entstehen durch die Erlassabänderung keine finanziellen Auswirkungen. 

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 7. November 2022 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. November 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret des Wallonischen Regionalrats vom 16. Juli 1985 über die Naturparks 
  • Erlass der Regierung vom 2. Dezember 2021 über die Gewährung von Zuschüssen an die Naturparks im Bereich Raumordnung