Sitzung vom 8. Dezember 2022

Beschluss zur Nichtvergabe des öffentlichen Lieferauftrages über 2 thermoisolierte Leichtbauhallen mit einem Membrandach

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt, den Dienstleistungsauftrag über einen Lieferauftrag über zwei thermoisolierte Leichtbauhallen nicht zu vergeben. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Lastenheft „Vergabe des öffentlichen Lieferauftrages über 2 thermoisolierte Leichtbauhallen mit einem Membrandach“ wurde am 6. Oktober 2022 auf der Plattform E-Procurement veröffentlicht. 

Die Angebotseröffnung fand in den Räumlichkeiten des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstr. 1 in 4700 Eupen am 7. November 2022 statt. 

Der einzige Bieter war die Firma Zelte und Hallen Späht GmbH & KG. 
Aufgrund des Nachlassens des Covid-19-Infektionsgeschehens und der sinkenden Inanspruchnahme von Covid-19- Impfungen durch die Bevölkerung, wurde durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft entschieden, die Aktivität in den beiden Impfzentren zum 15. Dezember 2022 zu beenden. Es besteht somit kein Bedarf mehr an thermoisolierten Leichtbauhallen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. November 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016) 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013) 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017) 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)