Sitzung vom 1. Dezember 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Juli 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Juli 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch den Regierungserlass vom 15. Juli 2021, abgeändert durch den Erlass vom 10. März 2022, wurden die Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen bestellt. 

Frau Claire Guffens wird vorerst nicht mehr bei der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben (DSL) arbeiten. 

Auf Vorschlag der DSL wird an ihrer Stelle Frau Lisa Baumgarten bestellt. Frau Lisa Baumgarten befasst sich vorrangig mit Aufgaben im Bereich der Familien- und Generationenfragen.

Im vorliegenden Erlassentwurf wird Frau Lisa Baumgarten als Ersatzmitglied von Herrn Tobias Graeven im Beirat für Familien- und Generationenfragen bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass der Regierung vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Pr. 11, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 7. November 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien- und Generationenfragen, Artikel 5 §2 Absatz 1.