Sitzung vom 24. November 2022

Bestellung von Vertretern der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der belgischen Zulassungskommission für Unternehmensschalter

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung bestellt Frau Raphaela Johnen zur Vertreterin der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die belgische Zulassungskommission für Unternehmensschalter. Herr Dany Meessen wird zu ihrem Stellvertreter bestellt.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Mit dem Schreiben vom 9. März 2015 hat der föderale Wirtschaftsminister die Deutschsprachige Gemeinschaft ersucht, „einen Vollvertreter und einen stellvertretenden Vertreter“ als Mitglied der belgischen Zulassungskommission der Unternehmensschalter zu benennen.

In der Regierungssitzung vom 24. April 2015 wurde Frau Elfriede Lenz als Vertreterin und Herr Dany Meessen als stellvertretender Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die Zulassungskommission bestellt.

Frau Elfriede Lenz wurde Ende Juni pensioniert, so dass ein Mandat zurzeit vakant ist. Die Beschäftigungsministerin schlägt der Regierung vor, Frau Raphaela Johnen als Ersatz für Frau Lenz, sprich als Vertreterin der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die Zulassungskommission zu bestellen. Herr Dany Meessen soll weiterhin als Stellvertreter bestellt bleiben.

Die rechtliche Grundlade für diese belgische Zulassungskommission für Unternehmens-schalter ist das Zusammenarbeitsabkommen vom 17. Juli 2013 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Flämischen Region, der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Französischen Gemeinschaftskommission und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Dienstleistungen im Binnenmarkt, das am 2. März 2015 in Kraft getreten ist.

Der Direktionsrat hat auf seiner Sitzung vom 23. März 2015 festgehalten, dass diese Aufgabengestellung dem Fachbereich Beschäftigung im Ministerium zuzuordnen ist.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Zusammenarbeitsabkommen vom 17. Juli 2013 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Flämischen Region, der Wallonischen Region, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Französischen Gemeinschaftskommission und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Dienstleistungen im Binnenmarkt.