Sitzung vom 24. November 2022

Erlass zur Abänderung des Erlasses vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

In der Sitzung des Arbeitskreises für Leiharbeitsvermittlung vom 2. Mai 2022 wurde vom Arbeitgebervertreter gebeten, zukünftig ebenfalls den Wohnort der Leiharbeitnehmer abzufragen. Hierzu wird das alte Tätigkeitsberichtsformular, das mit dem Erlass vom 24. Oktober 2013 festgelegt wurde, aufgehoben und der Ausführungserlass mit den folgenden Informationen vervollständigt:

  • Allgemeine Informationen zum Leiharbeitsvermittler. 
    Diese Informationen waren bereits Bestandteil des festgelegten Tätigkeitsberichtsformulars und werden in den Ausführungserlass übernommen. 
  • Die Anzahl Stellenangebote, die im deutschen Sprachgebiet veröffentlicht wurden. 
    Diese Information war ebenfalls bereits Bestandteil des festgelegten Tätigkeitsberichtsformulars und wird jetzt in den Ausführungserlass übernommen. 
  • Die Anzahl Leiharbeitnehmer geordnet nach Wohn- und Einsatzort. 
    Hierbei handelt es sich um eine Abfrage von neuen Informationen. 
    Informationen über den Herkunftsort der Leiharbeitnehmer können einerseits mit den Herkunftsorten der Arbeitslosenzahlen verglichen werden und dies gibt andererseits ein gutes Bild des Arbeitsmarktes nach Verteilung der Leiharbeitnehmer pro Gemeinde im deutschen Sprachgebiet. 

Der vorliegende Erlassentwurf soll dem Staatsrat zur Begutachtung in einer 30-Tages-Frist vorgelegt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. November liegt vor.  
  • Das Einverständnis des für den Haushalt zuständigen Ministers vom 18. November liegt vor.  
  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler, Artikel 12 §3;