Sitzung vom 18. November 2022

Anpassung der Arbeitsordnung des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung die Anpassung der Arbeitsordnung des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung beschließt, dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Entwürfe der Anhänge vorzulegen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Vorentwurfs des Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch die Einführung der strukturellen Heimarbeit in die personalrechtlichen Bestimmungen des Ministeriums und der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergibt sich der Bedarf, in der Arbeitsordnung eine detaillierte Regelung zum Umgang mit Heimarbeit in der Behörde vorzusehen. 

Der Vorschlag entspricht der Regelung, die die Regierung am 27. September 2022 bereits für das Ministerium und am 13. Oktober 2022 für die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben beschlossen hatte.

Ebenfalls angepasst wird die Regelung zu den Essensgutscheinen: Das Arbeitsamt erhält, wie mit den Gewerkschaften vereinbart, die gleiche Regelung zu den Essensgutscheinen wie das Ministerium. Die Veränderung zur bisherigen Regelung betrifft für das Arbeitsamt lediglich die Anhebung des Gutscheinwerts für die Stufen III und IV. Im Gegensatz zum Ministerium und zur Dienststelle hatten bereits alle Mitarbeiter Anrecht auf Essensgutscheine mit geringstmöglichem Eigenanteil.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Einführung der strukturellen Heimarbeit ergeben sich geschätzte jährliche Kosten in Höhe von 16.000 Euro.  

Aus der Vereinheitlichung der Berechnung der Anzahl Essensgutscheine pro Personalmitglied ergeben sich jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 1.400 Euro. 

4. Gutachten: 

Keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage: 

Gesetz vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen