Sitzung vom 18. November 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Derzeit befindet sich die Organisation der Hygieneinspektion in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einer Umstrukturierung, welche eine Anpassung der dekretalen Rechtsgrundlagen erfordert. 

Die entsprechende Dekretabänderung steht in diesen Wochen zur Diskussion im Ausschuss IV des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Die Abänderung des Dekrets wird voraussichtlich bis Februar 2023 verabschiedet sein. 

Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Kontinuität des öffentlichen Dienstes hat die Regierung bis zur Anpassung der dekretalen Rechtsgrundlage eine Übergangslösung für den schulischen Bereich und den Bereich der Kinderbetreuung durch die Bestellung einer Fachkraft der Gesundheitspflege, die den Arzt-Hygieneinspektor in Anwendung von Artikel 10.4 § 1 Absatz 3 des Dekrets vom 1. Juni 2004 ersetzen kann, vorgesehen. Diese Bestellung endet am 31. Oktober 2022 und wird durch vorliegenden Erlass bis zum 28. Februar 2023 abgesichert. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 10.4 §1 Absatz 3