Sitzung vom 2. September 2022

Dekretvorentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung.

Die Regierung beschließt, das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Ab dem 1. Januar 2023 soll die VoG „Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung“, hiernach RZKB genannt, die Begleitung und Beratung der selbstständigen Tagesmütter/-väter von dem Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, hiernach Kaleido Ostbelgien genannt, übernehmen, mit dem Ziel die Kräfte in der Kinderbetreuung zu bündeln, doppelte Strukturen zu vermeiden und so eine spezialisierte Begleitung und Beratung anbieten zu können.

Diese Begleitung und Beratung der selbstständigen Tagesmütter/-väter wird das RZKB künftig zusammen mit seinen anderen Aktivitäten an die zu schaffende Einrichtung öffentlichen Interesses „Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung“ übergeben. Durch die Übernahme dieser Aufgabe zum 1. Januar 2023 kann diese Übergabe schrittweise erfolgen und demnach besser vorbereitet werden. Vorliegende Änderung schafft im Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung die Grundlage für die Verarbeitung von Daten in Bezug auf die selbstständigen Tagesmütter/-väter durch die Dienstleister. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. August 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Artikel 5 §1 II. Nummer 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen 
  • Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft