Sitzung vom 2. September 2022

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rahmenvertrag zur technischen Begleitung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Rolle als Aktionär in einer Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft an WIK-Consult GmbH

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt, den öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rahmenvertrag zur technischen Begleitung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Rolle als Aktionär in einer Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft an WIK-Consult GmbH zu vergeben.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durch-führung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Anlässlich Ihrer Sitzung vom 06. Februar 2020 hat die Regierung den Dienstleistungsauftrag über die Erstellung einer Kostenanalyse hinsichtlich eines flächendeckenden Ausbaus eines Glasfasernetzes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie diesbezüglicher Business Cases vergeben. Daraus sind folgende Schlüsse hervorgegangen. 

  • Es wird empfohlen, den Netzausbau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die passive Netzinfrastruktur zu konzentrieren und dies als Wholesale-only-Netz in Form eines Passive-Layer-Open-Models (PLOM), bei dem die Errichtung und der Betrieb der passiven Netzinfrastruktur vom aktiven Netzbetrieb und dem Endkundengeschäft getrennt sind, zu konzipieren. 
  • Auch die Kosten eines flächendeckenden FTTH-Ausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden im Rahmen dieser Studie ermittelt. Diese zeigen unter den zugrundeliegenden Annahmen, dass eine Subventionierung erforderlich ist. Bei einem Investitionsvolumen von 98,35 Mio. € (bei einer Penetration von 80 %) bzw. 95,49 Mio. € (bei einer Penetration von 60 %) ergeben sich Subventionsbedarfe in Höhe von 31,56 Mio. € bzw. 42,41 Mio. € auf die Gesamtdauer der Ausbauphase, welche auf 4 Jahre geschätzt wird.  

Für die konkrete Umsetzung des Projektes war in einer ersten Phase ein großes und umfangreiches Fachwissen hinsichtlich technischer, regulatorischer, wirtschaftlicher und marktrelevanter Aspekte von Nöten.  

Während dieser Projektphase wurden die hochtechnischen Lastenhefte erarbeitet, Vorabgespräche mit den verschiedenen Marktakteuren geführt sowie die fördertechnischen, regulatorischen und wettbewerbsrelevanten Aspekte geprüft. 

Eine zweite Umsetzungsphase zielte auf die Gründung einer PPP-Gesellschaft ab, die den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur vornehmen wird. Während dieser Phase standen Verhandlungen rund um die Erstellung von technischen (Wholesale-Vereinbarung) und rechtlichen (Statuten, Aktionärsvereinbarung), sowie finanziellen (Business Plan) Dokumenten für die Gründung der PPP-Gesellschaft an.

Nach der Gründung der Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft ist die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Pflicht, im Rahmen der Rolle als Aktionär, das öffentliche Interesse in dieser Unternehmung bestmöglich zu gewährleisten. Diesbezüglich benötigt die Deutschsprachige Gemeinschaft technische Expertise rund um den Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen, die hausintern nicht zur Verfügung steht und daher durch diesen Dienstleistungsauftrag abgedeckt werden soll.

Der Auftrag wird in Form eines Rahmenvertrags gemäß Artikel 43 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 vergeben, weil der genaue Umfang des Beratungsbedarfs zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann und es somit schwierig wäre, einen präzisen und genau definierten Dienstleistungsauftrag auszuschreiben. Zudem bietet ein Rahmenvertrag die nötige Flexibilität da im Rahmen eines Gesamtbudgets bedarfsgerecht auf die Expertise des externen Beraters zurückgegriffen werden kann.

Vor diesem Hintergrund wurde auf der Regierungssitzung vom 30.06.2022 die Ausschreibung des entsprechenden Lastenheftes „FbSMT.TiK/18.00-X/22.453“ genehmigt. Das Lastenheft wurde am 01.07.2022 europäisch ausgeschrieben. Die Frist für die Angebotsabgabe endete am 12.08.2022 um 12:00 Uhr. 

Folgender einziger Anbieter hat fristgerecht ein Angebot eingereicht: 

  • WIK-Consult GmbH, Rhöndorfer Str. 68, 53604 Bad Honnef, Deutschland 

Das Angebot der WIK-Consult GmbH entspricht allen Anforderungen und kann insbesondere bei den Zuschlagskriterien „Der methodische Ansatz, die Ausführlichkeit des Angebots“, sowie „Verfügbarkeit sowie die Flexibilität der beratenden Mitarbeiter“ punkten. Der Preis liegt in der erwartbaren Größenordnung. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Preis für die Durchführung der Dienstleistung durch die WIK-Consult GmbH beträgt 107.520,00 Euro ohne und 130.099,20 Euro inklusive Mehrwertsteuer.  

Bei Bedarf kann der Auftrag gemäß Punkt 8.1 des Lastenheftes nach Ablauf drei Mal um ein Jahr verlängert werden. Daraus ergeben sich maximale Gesamtkosten von 430.080,00 Euro ohne und 520.396,80 Euro inklusive Mehrwertsteuer. 

Der Umfang der erbrachten Leistungen wird im halbjährlichen Rhythmus aufgestellt. Die erste Aufstellung erfolgt 6 Monate nach Auftragsvergabe. 

Die Kosten des Dienstleistungsauftrags gehen zu Lasten des Haushaltspostens 20.12.12.11. Da im laufenden Haushalt auf diesem Posten nicht mehr ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, gehen die für diesen Haushalt anfallenden Kosten aushilfsmäßig zu Lasten des Postens 20.00 12.11.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 29. August 2022 liegt vor

5. Rechtsgrundlage:  

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge